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Verunstaltung als Sachbeschädigung?

Der Begriff der Sachbeschädigung soll neu definiert werden. Noch bezeichnet der Gesetzgeber eine Sache als beschädigt, wenn sie durch äußere Einwirkung, gegen den Willen des Eigentümers, so verändert wird, so dass die Substanz des Gegenstandes verletzt oder die Funktion des Gegenstandes beeinträchtigt wird. Jetzt soll auch die „Verunstaltung“ einer Sache den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, damit die Sprayer endlich bestraft werden können.

Diese Gesetzesänderung wird Schwerstkriminelle in Party- Laune versetzen, weil die Verunstaltung ein unklarer Rechtsbegriff ist und von der Betrachtungsweise des Geschädigten und/oder von der Justiz individuell bestimmt werden kann. Man stelle sich vor:

Fall 1:
Ein wilder Plakatkleber, auf der Flucht vor der SOKO Plakatkleber, verliert Quast und Kleister- Eimer. Der Beamte rutscht auf dem Kleister aus.
Die Anklage lautet vielleicht (oder bestimmt)
Vorsätzliche Sachbeschädigung (ankleben v. Plakaten am Privathaus) in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Kleister fließt auf die Straße, die dem öffentlichen Nutzen dient und „verunstaltet“ diese), fahrlässiger Körperverletzung und Bedrohung mit der Waffe (=Quast).

Fall 2:
Oma geht mit Waldi Gassi. Waldi „verunstaltet“ den Rinnstein mit seinem Häufchen. Strafrechtlich ist Oma auch dran wg. Sachbeschädigung. Zivilrechtlich (gesamtschuldnerische Haftung) hat Oma Glück. Weil sie die Aufsichtspflicht nicht grob fahrlässig verletzt hatte, zahlt die Haftpflichtverletzung für die Reinigung. Strafrechtlich ist jedoch ein Bußgeld fällig, Omas Rente wird zu Gunsten des Bußgeldfonds gekürzt.
Waldi lehnt trotz Leckerli das Katzenklo ab und wiederholt seinen Fehler. Nun wird’s ernst! Oma ist nun Wiederholungstäterin und bekommt Haft auf Bewährung, aber Waldi, der dumme Hund, begreift den Ernst seiner Lage immer noch nicht! Was 10 Jahre sein Gebüsch war, ist jetzt wieder "öffentlicher Raum". Nun hat er durch sein Verhalten gezeigt, dass er und auch Oma schädliche Neigungen haben. Oma bekommt Haft, Waldi einen Platz im Tierheim. Glück für Oma: Der Tierschutzverein hat mehr Mitglieder als der Kinderschutz-Bund! Dieser reicht ein Gnadengesuch für Oma ein, Waldi bekommt Dauerrecht für den Besuch im Tierheim, wo er ungestraft hin..... darf.

Fall 3:
Familienausflug im Restaurant. Mutter kleckert im Stress. Der Wirt stellt Strafantrag wegen Sachbeschädigung, weil die Familie gemeinschaftlich das Tischtuch verunstaltet hat. Er will generalpräventiv abschrecken, damit Familien mit Kindern zu Hause bleiben.

1. Anklage:
Die Eheleute X wegen angeklagt wg. gemeinschaftlicher, fahrlässiger Sachbeschädigung. Das Ermittlungsverfahren gegen die minderjährigen, strafmündigen Söhne wird abgetrennt und an das Jugendstrafgericht verwiesen. Der Vater bezahlt für sich und die Ehefrau eine Geldstrafe an den Bußgeldfond. Die Söhne werden richterlich ermahnt, weil die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bekundet hatte und erhalten einen Eintrag ins Erziehungsregister. Der Wirt erteilt der Familie Hausverbot und stellt Schadensersatzforderungen. Ausflüge sind somit für die nächste Zeit gestrichen, weil das Geld im Bußgeldfond liegt.

2. Anklage:
Die Familie besucht mutig noch einmal ein Restaurant. Mutter kleckert wieder. Die Anklage ist identisch, aber die Eltern sind jetzt Wiederholungstäter, bekommen Haft auf Bewährung und Auferlegung der Gerichtskosten, die Söhne erneut einen Eintrag ins Erziehungsregister und je 5 Arbeitsauflagen. Der Wirt verhält sich wie der erste (weil der Polizist dem Wirt geraten hatte, "wehret den Anfängen, erst kleckern sie, dann kommt das Kotzen!")
Pech für die Familie, das Weihnachtsgeld ist weg! Ausflüge sind nicht mehr drin, weil demnächst die Silberhochzeit auswärts gefeiert werden soll und das kostet!

3. Anklage:
Die Familie hatte Silberhochzeit im Restaurant gefeiert, einige Gäste kleckerten.
Anzeige wg. „Verunstaltung“ und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Für das Ehepaar ist nun Haft angesagt, Söhne zeigen schädliche Neigungen, kommen in öffentliche Erziehung, erhalten vom Gericht zusätzlich 10 Arbeitsauflagen und erneut einen Eintrag ins Erziehungsregister. Alle anderen Personen, werden im Schnellverfahren oder in abgetrennten Einzelverfahren abgestraft. Söhne verlieren ihre Bezugspersonen.
Für deren Betreuungsmaßnahmen werden aus Kostengründen nur 15 Wochenstunden bewilligt. Söhne bekommen Kontakt zu Sprayern und sprühen illegal.

Bis hier war es bittere Satire. Tatsächlich passiert in Köln war folgendes: Ein Autofahrer warf eine brennende Zigarette aus seinem PKW, wurde angezeigt wg. Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung, weil diese ein "Brandloch" auf dem Asphalt der Universitätsstraße von Köln verursacht hatte. Ein Anwalt wurde bemüht und macht entsprechende Einwände. Die Staatsanwaltschaft Köln teilte mit:
"Eine Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, der äußeren Erscheinung der Form der Sache, durch welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zecke beeinträchtigt wird.
Der Brandfleck stellt jedoch nur eine minimale Verletzung der Substanz der äußeren Erscheinung und Form der Straße dar, durch welche die Brauchbarkeit der Straße zu ihrem bestimmten Zweck nicht beeinträchtigt wird. Der Straftatbestand ist somit nicht erfüllt. Demzufolge ist das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO hinsichtlich eines Vergehens gem. §§ 303, 304 StGB (= Sachbeschädigung u. gemeinschädliche Sachbeschädigung) einzustellen und seitens der Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen anzustellen."
Da frage ich mich:

1. Was hat Köln für einen Asphalt?
2. Was rauchen die Kölner? Dynamit?
3. Was macht die Polizei mit den Rauchern eigentlich Sylvester?
4. Haben die Kölner sonst keine Probleme?

Demnächst wird es vermutlich in Köln eine SOKO- Stöckelschuh geben, die sich den Kopf darüber zerbricht, bis zu welcher Gewichtsklasse das Tragen von Stöckelschuhen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ab wann der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist.
Bei meinem Übergewicht wird das Tragen von Stöckelschuhen sicher als „terroristischer Anschlag im öffentlichen Raum“ gewertet werden!
Es ist beruhigend zu wissen, dass die Bundesjustizministerin noch darüber nachdenken will, ob sie diesen Zusatz akzeptieren kann.

Ich hoffe, sie wird diesen Schwachsinn nicht unterstützen und das gesparte Geld für einen Täter- Opfer- Fond einsetzen, aus dem Privatpersonen unterstützt werden, wo Täter nicht ermittelt werden konnten oder zahlungsunfähig sind.

Es wäre gut, wenn Unternehmen, die staatliche Subventionen erhalten, verpflichtet werden, sich an Resozialisationsmaßnahmen der Jugendgerichtshilfe zu beteiligen.

Diese Gesetzesänderung wird bestenfalls zu einer Solidarisierung mit anderen Personengruppen führen, die auch nicht das Geld haben, Miete für die Nutzung des öffentlichen Raumes zu zahlen, den sie als Sprachrohr für ihre Interessen nutzen.

UDU