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Hip Hop Hamburg e.V.
Jahresbericht 1998

Inhaltsverzeichnis

1. Ziele der Förderung

2. Zielgruppe des Projektes HIP HOP HAMBURG

3. Projektangebote

4. Arbeitsweise

5. Öffnungszeiten

5.1. Regelöffnungszeiten

5.2. Wochenendöffnungen

5.3. Ferienöffnungszeiten

6. Aufsuchende Arbeit

6.1. in der Familie

6.2. im eigenen, häuslichen Bereich

6.3. in der Psychiatrie

6.4. Freiflächen für legales Sprühen

7. Erlebnisorientierte Angebote

7.1. break- dance

7.2. Medienangebote

7.3. Foto- Gruppe

7.4. Künstlerisches Gestalten m. Speckstein

7.5. Kochgruppe

7.6. Tischtennis

7.7. Kicker

7.8 Nähmaschine

7.9 Box- Sack

7.10. Turntables

7.11 Air- Brush

7.12 Zeichenkurs

7.13 Graffiti

a. Postitvbeispiel

b. Negativbeispiel

8. Einzelfallhilfe

8.1. Unterstützung in Konfliktsituationen in Verbindung mit illegalen Sprühen

8.2. Unterstützung bei Regelungen existenssichernden Maßnahmen

8.3. Elternarbeit

9. Kooperation mit anderen Institutionen und Jugendhilfeträgern

9.1 Anwälte

l. Lärmschutzwand Lüneburg

2. Mädchengruppe i. Hamburg

3. Sprayer in Hamburg

4. Sprayer in NRW

5. Sprayer in Berlin

6. Erwachsene Sprayer in Hamburg

9.2. JGH

9.3. Richter/ Staatsanwaltschaft

9.4. Freie Arbeit

9.5. Jugendeinrichtungen

10. Elternarbeit

11. Ermittlungsgruppen

12. Öffentlichkeitsarbeit

1.Ziele der Förderung:

Ziele vom HIP HOP Projekt sind:

Jugendlichen kreative Freizeitgestaltung in Eigenverantwortung zu ermöglichen,

Jugendliche zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie

Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,

soziale Ausgrenzung durch Vermittlung stabilisierender Lebenshilfen zu vermeiden,

Alternativangebote zu illegalen Sprühaktionen zu vermitteln,

Erfahrungen mit Diversionsstrategien durch institutionelle Vernetzung mit Polizei, Bahnpolizei,

Jugendgerichtshilfe, Hamburger Verkehrsverbund u.a. auszuwerten,

durch Multiplikatorenarbeit Jugendhilfeeinrichtungen in Hamburg zu befähigen, mit der Zielgruppe

der Sprayer und deren Ausdrucksformen umzugehen,

Erfahrungen im Umgang mit der Graffiti-Szene auf Regionen außerhalb Hamburgs zu übertragen,

Erfahrungsberichte zu erstellen, die Projektarbeit auf Fachtagungen zu präsentieren.

2. Zielgruppe des Projektes HIP HOP Hamburg:

Wir nennen das Projekt HIP HOP HAMBURG, obwohl unsere Hauptzielgruppe Sprayer sind. Graffiti ist nur eine Säule der HIP HOP Bewegung. Der Name "Graffitiprojekt" würde vorab weitere Mitglieder der HIP HOP Bewegung ausgrenzen und wichtige Impulse, wie Musik & Tanz, als Alternativangebote aus--klammern.

Das Projekt richtet sich direkt an Jugendliche und Heranwachsende, vorrangig aus benachteiligten Schichten. Ausländische Jugendliche leiden zusätzlich noch unter Statusunsicherheit, gesellschaftlicher Ausgrenzung und oft unter Halbsprachlichkeit, die zu weiteren Stigmatisierungen führen.

Die meisten Sprayer der 1, 2. und teilweise der 3.Generation haben sich etabliert. Einige kommen hin und wieder zu Besuch, sind noch verschuldet und zahlen diese Schulden ab. Andere sind arbeitslos oder ha-ben noch nie gearbeitet, sind dabei hoch verschuldet und/ oder haben sich weichen oder harten Drogen zugewendet und ihr Lebensziel aus den Augen verloren. Die beruflichen Perspektiven reduzierten sich da-durch erheblich.

Der älteste Sprayer ist 49 Jahre alt, hat mit der HIP HOP Bewegung nichts zu tun, nervt aber die Verkehrs- betriebe Hamburgs und Grundeigentümer mit seiner Kunstansicht.

Bei Jugendlichen der 3.u.4. Generation ist eine Zunahme weicher Drogen festzustellen. Sie konsumieren Haschisch oder Ecstasy. Zunehmend wird die Schulausbildung oder Lehre abgebrochen. Sie leben zum Teil ohne festen Wohnsitz bei Freunden, die selbst in Jugendwohnungen oder in eigenen Wohnungen le-ben u. ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt beziehen.

Es entwickelt sich die 5. Generation der Sprayer. Der jüngste Sprayer aus unserem Projekt interessierte sich seit seinem 7. Lebensjahr für Graffiti und sprüht seit seinem 9.Lebensjahr legal. Bei der 5. Generation sind viele Jugendliche, ebenso wie bei den Generationen zuvor, aus Teilfamilien und/oder leiden wirtschaftliche Not. Auffallend ist, daß sich zunehmend auch Jugendliche aus Familien kommen, die nach außen intakt er-scheinen.

3 Projektangebote:

Sprühen an legalen Plätzen, Schulung durch Sprayer untereinander, Hilfe bei der Suche nach legalen Sprühflächen. Break- dance Training, Schulung durch Breaker untereinander.

Einkauf von Farbdosen, Künstlerbedarf u. Trainingskleidung zu besonderen Konditionen, die voll an die Szene weitergegeben werden, um die sogen. Beschaffungskriminalität zu reduzieren.

Suche nach erfahrenen Anwälten, die gegen möglichst geringes Honorar arbeiten, um hohe zivilrechtliche Forderungen zu reduzieren. Diese Maßnahme hat verstärkende pädagogische Wirkung. Begleitung zu Gerichtsterminen und Polizeivernehmungen auf Wunsch des Sprayers.

Ableistung von Arbeitsauflagen. Richterl. Weisungen werden nur auf Wunsch des Jugendlichen ange-nommen.

Vorgezogenen Täter- Opfer- Ausgleich, um Gerichtsverfahren und zivilrechtliche Forderungen zu vermei-den und den Geschädigten zu entlasten. Täter- Opfer- Ausgleich, Beratung Geschädigter, um Sachschä-den zu mindern oder zu beseitigen, um Straf- oder Zivilprozesse zu vermeiden.

Hilfestellung bei der Wohnungssuche, Beantragung von Sozialhilfe, Wohngeld, BAFöG, Schuldenberatung usw. in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern.

Kontaktpflege zu anderen Jugendhilfeträgern zwecks Vernetzung und Erfahrungsaustausch. Bereitschaft zur Mitwirkung an gemeinsam organisierten Großveranstaltungen.

Gemeinsame Aktionen und Kurzreisen in andere Bundesländer und dem Ausland zu Aktionen und Groß-veranstaltungen der Hip Hop Bewegung als erlebnispädagogische Maßnahme und zur Sozialisation.

Hilfe bei der Suche nach Schlafplätzen für Jugendliche/ Jungerwachsene aus anderen Bundesländern u. dem Ausland.

Elternarbeit in Form von Einzelhilfen und Elternstammtisch.

Medienarbeit, um die kreativen Aspekte der HIP HOP Bewegung zu verbreiten und für die positiven Werte der Jugendlichen Freiräume zu schaffen, statt Jugendliche und ihre Straftaten herauszustellen.

Überparteiliche Arbeit, um die zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten gegenüber minderjährigen Straftätern auf eine Höchstsumme zu begrenzen, den Täter- Opfer- Ausgleich vor Strafverfolgung und Be-strafung zu setzen.

4. Arbeitsweise:

Die Jugendarbeit wird bedarfsorientiert- einrichtungsgebunden oder mit Methoden der aufsuchenden Stras-sensozialarbeit kombiniert und ist parteilich ausgerichtet.

Die Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen. Jeder kann mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten die Freizeit nach seinen Fähigkeiten in Eigenverantwortung gestalten u. Freun-de mitbringen. Er kann Hilfen abfordern, die ihn befähigen sollen, Bedürfnisse und Empfindungen in Worte zu fassen, sich anderen mitzuteilen und sich Mehrheiten zu suchen.

Die erworbenen lebenspraktischen Fertigkeiten sollen ihm Starthilfe und Rückhalt sein, auf sich selbst zu vertrauen, statt auf Sozialhilfe zu bauen oder sich durch Konsum von Drogen der gesellschaftlichen Ver-antwortung zu entziehen.

Die Angebote sind grundsätzlich kostenlos. Nur in Ausnahmefällen wird ein Teilnehmerbeitrag gefordert, der sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen richtet.

Bei speziellen Konflikten wird auf entsprechende Jugendhilfeinstutionen u. Beratungsstellen, ÖRA hinge-wiesen und der Jugendliche ermutigt, diese zu nutzen.

Bei Straftaten, die hohe zivilrechtliche Forderungen als Folge haben können, wird in Elterngesprächen hingewirkt, durch einen Anwalt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gemeinsam erstellte Schriftstücke werden dem Jugendlichen ausgehändigt. Er entscheidet, ob er sie ab-schicken will oder nicht.

Eigene Entscheidungen des Jugendlichen werden nicht kritisiert, um zu vermeiden, daß er sich aus Scham zurückzieht.

Schriftliche Aufzeichnungen werden nur im erforderlichen Umfang und mit Einverständnis des Jugend-lichen erstellt. Es gibt keine Mitteilungen an Dritte ohne seine Zustimmung. Es werden keine Akten ge-führt. Jugendliche werden ermutigt, zu den für sie zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, obwohl die Kontaktaufnahme oft abgelehnt wird.

In Gerichtsverhandlungen tritt die Projektleiterin nur als Sachverständige auf, wo es um aktuelle Werte und Normen der Graffitiszene geht. Die Rolle als Schriftsachverständige wird abgelehnt, weil diese Schrif-ten nicht zugeordnet werden können, weil mehrere Kriterien, die für eine Begutachtung erforderlich sind, beim sprühen nicht vorhanden sind. Inzwischen bestätigt das Bundeskriminalamt, Abt. KT 5, der Behaup-tung der Projektleiterin. Die Schriftsachverständige der Abt. KT 5 ist an einem Treffen mit der Projektlei-terin interessiert und teilte ihr mit, daß auch die Schriftsacherständigen der LKAs wüßten, daß diese Schriftzüge nicht gutachterlich bewertbar sind. Sollten Ermittlungsbeamte anderslautende Erkenntnisse äußern, wären Angeklagte gut beraten, sich an die Schriftsachverständigen der LKAs zu wenden, bzw. diese vorladen zu lassen.

Niederlagen oder Erfolge nach Gerichtsverhandlungen werden gemeinsam "überstanden" und stärken den Jugendlichen für eine weitere Zusammenarbeit.

Für alle Projektteilnehmer sind 4 Regeln sind bindend:

1. Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung wird abgelehnt.

2. Drogen sind unerwünscht (Rauchen ist im Rahmen der gesetzl. Regelung erlaubt).

3. Alle Personen haben den gleichen Wert, aber unterschiedliche Fähigkeiten. Keiner darf auf Grund

seiner Herkunft, seines Aussehens, seiner Religion oder seiner mangelnder Fähigkeiten diskriminiert

werden.

4. Keiner wird abgewiesen oder auf Dauer ausgegrenzt.

 

5. Öffnungszeiten:

5.1.Regelöffnungszeiten:

Anfänglich hatte das Projekt täglich, von 14,00 Uhr bis mindestens 20,00 Uhr, geöffnet und auf Absprache auch an den Wochenenden.

Die Jugendlichen hatten sich dagegen gewehrt, weil ihnen die Projektleiterin am Projekt "zu sehr ange-bunden" war.

Nach einer Erprobungsphase wurden die Kernöffnungszeiten abgeändert auf

montags von 16,00 Uhr bis mindestens 20,00 Uhr (Ende meist gegen 23 Uhr)

mittwochs von 15,00- mindestens 20,00 Uhr (Ende meist 23 Uhr)

freitags von 16,00 bis mindestens 20,00 Uhr (Ende meist 01 Uhr, häufig auch bis 02 Uhr und

nach Absprache).

5.2. Wochenendöffnungen:

Wochenend- Öffnungszeiten sind einerseits bedarfsorientiert und andererseits auch vom Wetter abhän-gig. Feste Öffnungszeiten für Wochenenden festzulegen haben sich nicht bewährt, denn wenn an ande-ren Orten JAMs = (Hip Hop Konzerte) stattfinden, ist kaum Bedarf vorhanden.

5.3. Ferienöffnungszeiten:

In den Sommer- und in den Herbstferien war an allen Wochenenden geöffnet, da der Farbtourismus es er-forderte. Zwischen Weihnachten und Neujahr fanden in den Projekträumen keine Veranstaltungen statt, sondern nur Einzelberatungen. Notfallsituationen wurden abgedeckt.

6. Aufsuchende Arbeit:

6.1. in der Familie:

Im Rahmen der Bewährungshilfe für einen ausländischen, heroinabhängigen, ehemaligen Sprayer war es erforderlich, auch der Familie zur Verfügung zu stehen.

Es fanden Gespräche statt, Schuldgefühle zu mindern, das Augenmerk der Eltern auf die restlichen Kin-der zu lenken, Einrichtungen für Angehörige von Süchtigen zu finden, wo sie sich durch Selbsthilfe wech-selseitig unterstützen und beraten, Gespräche mit den Geschwistern, wie sie mit dem Bruder in Kontakt treten können, Formularhilfen für Eltern, um die Besuchserlaubnis für den Sohn in der Jugendhaftanstalt zu erlangen, den Folgeantrag für das Kindergeld zu stellen, Beschaffung von Schulbescheinigungen zur Abänderung der Lohnsteuerklasse, Organisation für den Schulwechsel der jüngsten Tochter.

Die Familie hält inzwischen erneut Kontakt zum inhaftierten Sohn und ist bereit, ihn unter bestimmten Be-dingungen erneut aufzunehmen.

6.2. im eigenen, häuslichen Bereich:

Es gibt zunehmend Sprayer, die sich von Mitmenschen abkapseln. Häufig war schon zu früherer Zeit eine latente Psychose vorhanden, die durch Haschischkonsum, kurzfristig in Verbindung mit anderen Drogen (Kokain, Pilze oder LSD) als drogenindizierte Psychose ausgebrochen ist.

Im Gefühlschaos von Gleichgültigkeit, Verzweiflung, Wut u. Hilflosigkeit gilt es mit dem Klienten Strukturen zu entwickeln, die er dann auch selbständig überblicken u. nachvollziehen kann, um diese für sich zu ver- innerlichen. Häufig fehlt ein Fundament für die eigene Existenzsicherung, so daß mit dem Klienten Hilfen zur Selbsthilfe erforderlich werden:

Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt,

Sicherung der Wohnung,

Antrag auf Übernahme der Mietrückstände und der Nebenkosten HEW/GAS,

Antrag auf Kleidergeld, wenn erforderlich (wg. Krankenhausaufenthalt),

Sicherung der Zugehörigkeit i.d. Krankenkasse,

Kontaktaufbau zum sozialpsychiatrischen oder jugendpsychiatrischen Dienst des zuständigen Gesund-heitsamtes, auf Wunsch Begleitung zu entsprechenden Ämtern, Besuche zur Kontaktpflege, Mitbringen kleiner Aufmerksamkeiten zur Verstärkung und als Motivation, mitzuwirken.

Bei straffälligen Personen kommen weitere stabilisierende Maßnahmen hinzu:

Antrag beim zuständigen Gericht, einen Pflichtverteidiger zu stellen, da der Klient seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann.

Kontakt zur Schuldenberatung,

Kontakt für den TOA

Kontakt zum gegnerischen Anwalt aufnehmen.

Wenn der Betreffende erhebliche psychische Probleme oder Drogenprobleme hat:

Kontakt zum jugendpsychiatrischen od. sozialpsychiatrischen Dienst,

Antrag beim Strafgericht für einen erforderlichen Pflichtverteidiger,

Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe oder der FREIEN ARBEIT,

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt oder /und Versicherungsträgern, zwecks Reha- Maßnahmen

In einem Fall wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt, in einem weiteren Verfahren erwartet die Projektleiterin ebenfalls die Einstellung wg. Schuldunfähigkeit und in einem 3. Verfahren wurde statt einer längeren Haftstrafe der Maßregelvollzug angeordnet und durchgeführt.

Im letzteren Fall arbeitet die Projektleiterin mit der Psychiatrie zusammen und erhält eine extrem günstige Besuchsregelung. Das zuständige Sozialamt hat seinen Ermessensspielraum zugunsten des 3. Klienten restlos ausgeschöpft, so daß dieser sich, nach abgeschlossener Behandlung, ohne Mietschulden eine neue Existenz aufbauen kann. Die Projektleiterin hat bei der Wohnungsauflösung seine Familie einbe-zogen, so daß die persönlichen Werte des 3. Klienten sichergestellt wurden. Es gelang durch den TOA, die Freundschaft wieder herzustellen, die durch die Beziehungstat des Klienten zerstört war und durch Besuchskontakte der Projektleiterin blieb eine Brücke zur "Außenwelt" erhalten.

6.3. in der Psychiatrie:

Sprayer, die ihre elementarsten Bedürfnisse nicht mehr ohne ständige Hilfen abdecken können, werden ermutigt, sich fachliche Hilfen zu suchen. Erfolgt eine stationäre Aufnahme in die Psychiatrie, wird der Kontakt durch Besuche aufrecht erhalten, um ihm das Gefühl zu geben, nicht ausgegrenzt zu sein, son-dern nur auf Zeit abwesend zu sein. Ein Sprayer im Maßregelvollzug stellte der Projektleiterin eine um-fassende Vollmacht aus.

6.4.Freiflächen für legales Sprühen:

Freiflächen für legale Graffiti haben sich in den letzten beiden Jahren trotz großer Bemühungen stark re-duziert. Durch die Info- Line des Jugendinformationszentrums sind Angebote eingegangen, die vorrangig für Profis geeignet waren, weniger für Jugendliche.

Von der Szene ist die Hot- Line sehr schlecht angenommen worden. Es hatte in der Szene zu erheblichen Irritationen geführt, daß die EG Graffiti die Info- Line des JIZ vorstellte. Sprayer hatten sich testweise mit falschem Namen und richtiger Telefonnummer gemeldet, als die Projektleiterin zurückrief, entstand der Ein-druck, daß die Projektleiterin eng mit der EG Graffiti zusammenarbeiten würde und ihre parteilich ausge-richtete Arbeit beendet habe. Es erforderte einen erheblichen Aufwand, den Sinn der Info- Line zu erklären.

Einige Schulen haben die legalen Wände zurückgenommen und das Sprühen untersagt. Da nicht alle Sprayer aus dem Einzugsgebiet der Schule kamen, sondern sogar auch aus anderen Bundesländern, hat-te sich die Veränderung nicht schnell genug durchgesetzt und es erfolgten Strafanzeigen. Andere Schulen nahmen Graffiti durch einmalige Aktionen ins Programm. Auch hier hatten auswärtige Sprayer keine Infor-mationen erhalten, unter welchen Bedingungen man dort sprühen durfte Sie sahen, daß an den Wänden legale "tags" standen und gewannen dadurch den Eindruck, daß diese Fläche legal sei.

Viele Sprayer haben inzwischen über vorhandene, legale Flächen die Übersicht verloren. Durch Bekannt-gabe legaler Flächen haben jüngere Sprayer immer weniger Chancen, legal zu sprühen, weil ältere oder besser sprühende Sprayer diese dort zunehmend verdrängen, indem sie die Bilder der Anfänger über-sprühten. Es ist inzwischen so, daß einige Flächen in die Eigenverantwortung einzelner Sprayer oder Crews übergegangen sind, die dort, im Gegenzug für Ordnung sorgen.

Auftragsarbeiten sind wegen Personalmangel und knapper finanzieller Ausstattung schwer zu beaufsichti-gen und erfordert erheblichen, zusätzlichen Zeitaufwand der Projektleiterin, der vom Auftraggebern bisher nicht honoriert wurde. Es gab Auftraggeber, die behaupteten, daß angeblich die EG Graffiti mitgeteilt hät-te, daß die Sprayer sogar die Dosen mitbringen würden und ihnen ihre Wünsche kostenlos erfüllen wür-den. Das hat die EG Graffiti glaubhaft bestritten.

Der Aufforderungscharakter des Projektes würde sich erheblich vergrößern, wenn es legale Flächen direkt am Projekt geben würde. Das Sprühen könnte spontaner ablaufen, da die Aktionen wetterabhängig sind u. nur vage geplant werden können. Damit wird verständlich, daß diverse Sprayer bei gutem Wetter an Öffnungstagen nicht kommen, sonst aber gekommen wären.

Erschwerend kommt hinzu, daß uns erst im Sommer 1998 gelungen ist, eine Agentur zu finden, die bereit war, mit dem HIP HOP HAMBURG e.V. eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Die Projektleiterin war nicht gewillt, jede Verantwortung und Haftung für Graffitiaufträge zu übernehmen und privat zu haften, weil Auftraggeber nicht gewillt waren, diese Sprayer zu versichern.

7. Erlebnisorientierte Angebote:

Offene Gruppenaktivitäten:

Wichtige Alternativen zum illegalen Sprayen sind Freizeitaktivitäten, die einen Ersatz für das kreative Ge-stalten an den Außenwänden bieten oder Schwerpunkte auf andere Säulen der HIP HOP Bewegung setzten, ebenso erlebnispädagogische Aktivitäten mit Kleingruppen. Allgemeine Freizeitangebote sind auch bedeutungsvoll, weil sie Kontakte zu Personen ermöglichen und Bestätigungen für neu erworbene Fähigkeiten geben.

7.1. break- dance:

Break- dance ist eine wichtige Säule des HIP HOP und eine zeitgemäße sportliche Betätigung, hilft dem Jugendlichen Spannungen abzubauen, den eigenen Körper zu erfahren, diesen zu beherrschen und auch im Wettkampf auszuführen (=battle). Und hat so die Möglichkeit, sein Können vor Publikum darzustellen.

Im ersten Halbjahr war das Interesse gering. Im zweiten Halbjahr hat sich eine offene Gruppe etabliert, de- ren Größe zwischen 2- 6 Personen schwankt und montags trainiert.

7.2.Medienangebote:

Video- Club:

Im Projekt stehen Videorecorder und Fernseher jederzeit verfügbar im Raum, so daß für die Jugendlichen jederzeit dieses Medium zur Verfügung steht. Gezeigt wurden:

1. Kaufvideos, von Szene-Mitgliedern produziert über Graffiti, break- dance und Rap- Mit- schnitte von JAMs
(Musikveranstaltungen)

2. Kultfilme der Szene (beat-street, style-wars, wild- style)

3. Aufzeichnungen von Fernsehsendungen zum Thema HIP HOP. Besonderes Interesse

besteht an Sendungen, wo Mitglieder des Vereins mitgewirkt haben.

Szenebezogene Aufzeichnungen oder Produktionen bieten Anregungen für eigene Aktivitäten, fördern die Kritikfähigkeit und Selbstkritik und sind eine Möglichkeit der Selbstdarstellung. Gezeigt wurden:

beat-street (mehrfach)

style-wars (mehrfach)

wild-style (mehrfach)

alte Fernsehberichte (mehrfach)

Quick Animation (sehr oft), Zeichentrickfilm von Sprayern v. 1989 aus Dresden

Musik-clips 2-3x wöchentlich

break- dance Filme (selten)

Teilnehmerzahl: zwischen 6- 15 Teilnehmer

Bei Musik- Clips wurde das Video auch oft als Untermalung während des Zeichnens genutzt, weil die Mu-sikstücke nicht auf CD oder Kassette vorhanden waren. Die Häufigkeit der Wiederholungen kann nicht ge-nau angegeben werden, weil diese Bänder auch zu Zeiten abgespielt wurden, als die Projektleiterin mit Einzelberatungen beschäftigt war.

7.3. Foto- Gruppe:

Fotografieren ist eine sinnvolle Ergänzung zum Sprühen. Die Jugendlichen werden mit den Arbeiten an-derer konfrontiert, vergleichen eigene und fremde Werke, entwickeln Bewertungskriterien und lernen, sich mit der Fototechnik auseinanderzusetzen.

Die Teilnehmer fotografieren überwiegend Graffiti im öffentlichen Raum. Es sind meistens nicht die eige-nen Bilder, sondern oft Bilder von besonders bekannten Sprayern, manchmal auch extrem schlechte Bil-der, um diese später zu besprechen. Vielfach halten sich Jugendliche auch einzeln, paarweise oder in selbstgewählten Kleinstgruppen auf Bahnsteigen auf (1- 6 Personen), um Fotos von illegal besprühten Zü-gen zu fotografieren. Die Fotos werden oft auch an Graffiti- oder Hip Hop Magazine geschickt oder unter-einander getauscht (vergleichbar mit dem Sammeln von Briefmarken)

Sogen. FUN- Fotos erfreuen sich auch weiterhin einer gewissen Beliebtheit, indem man sich vor ein frem-des Bild stellt und 2 Finger zum Peace- Zeichen formt. Ist dort auch noch eine Dose auffindbar ( meist lie-gen einige in Nähe des Graffitos), wird diese auch gern in die andere Hand genommen und demonstrativ

einbezogen oder abwägend kontrolliert, ob der Rest der Dose noch verwertbar ist. Solche Fotos werden gern benutzt, um bei den Mädchen Eindruck zu schinden.

7.4. Künstlerisches Gestalten m. Speckstein:

Speckstein ist ein weiches Material, das sich leicht verarbeiten läßt. Mit Speckstein lassen sich Buchsta-ben plastisch darstellen. Die Arbeit mit Speckstein fördert die Feinmotorik und schult das räumliche Den-ken. Die Herstellung v. Schmuck aus Speckstein wird im Rahmen eines offenen Angebotes vorgehalten. Hergestellt wurden Kettenanhänger unterschiedlicher Art. Einige wurden als Geschenk für die Schwester, Mutter oder Oma gefertigt, andere haben aus Speckstein Buchstaben für sich selbst gemacht.

Mit Speckstein haben ca. 12 Jugendliche gearbeitet.

7.5.Kochgruppe:

Das Kochen und Backen sind von besonderer Bedeutung. Jugendliche und Jungerwachsene, die nicht mehr im Familienverband leben, haben häufig Probleme mit ihrer wirtschaftlichen Planung und dadurch Versorgungslücken und Geldsorgen. Sie laufen Gefahr, ihren Grundbedarf für die Nahrung und für Graffiti teilweise durch Ladendiebstähle abzudecken oder Freunden auf der Tasche zu liegen, die auch nicht bes-ser gestellt sind. Andere finden durch die Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter/Vater keine warme Malzeit vor. Das gemeinsame Kochen vermittelt lebenspraktische Fertigkeiten, eigenverantwortiche Pla-nung und schult den Jugendlichen, sich mit einem Minimum an Geld, ein Optimum an Verpflegung zu si-chern. Der fachliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Aufbewahrung und Lagerung wird geübt. Für das gemeinsame Kochen bringen Jugendliche im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zutaten mit. Fehlende Zutaten werden von den Teilnehmern eingekauft. Sie lernen Preisvergleiche zu tätigen, men-genbewußt u. gezielt einzukaufen und abzurechnen. Viele Jugendliche haben Schwierigkeiten, gezielt einzukaufen und vergessen trotz Einkaufsliste einige Produkte mitzubringen oder wandeln die Liste eigen-mächtig ab. Das gemeinsame Essen fördert das Gruppengespräch und den Erfahrungsaustausch unter-einander. DieTeilnehmerzahl liegt je zwischen 7-20 Personen. Nicht jeder Nachesser wird mitgezählt, ein-zelne Personen sind so hungrig, daß sie noch 2x auffüllen, weil es nach längerer Zeit eine warme Mahl-zeit ist. Der Mengenverbrauch ist unterschiedlich und ist durch das Einfrieren für andere Tage schwer überschaubar.

7.6. Tischtennis:

Die mobile Tischtennisplatte ist bei Bedarf jederzeit verfügbar. Gäste aus dem Stadtteil fordern Sprayer immer wieder zum Spielen heraus. Die Nutzung würde häufiger sein, wenn sie ständig aufgeklappt stehen würde, was aber aus Platzgründen nicht möglich ist.

7.7. Kicker:

Der Kicker fordert regelmäßig Jugendliche zum Wettstreit auf. Für männliche Jugendliche ist es immer wieder eine besondere Niederlage, wenn ein Mädchen gegen sie gewinnt. Zu den Öffnungszeiten wird der Kicker ständig genutzt. Die Teilnehmerzahl schwankt zwischen 4-12 Spieler/innen)

 

7.8. Nähmaschine:

Die Nähmaschine der Projektleiterin hat aus Altersgründen "das Zeitliche gesegnet". Sie wurde benutzt, um ältere Kleidungsstücke zu reparieren und um Deko- Artikel zu fertigen. Es wird versucht, einen Ersatz zu beschaffen, weil wir Stoffe batiken, bedrucken oder mit air- brush gestalten wollen, um daraus Shorts zu nähen. Teilnehmer: einschließlich für das Handnähen 14 Personen.

7.9 Box- Sack:

Anfänglich hatten die Sprayer den Sandsack nicht nutzen wollen, weil sie befürchteten, die Projektleiterin könnte ihnen Gewaltbereitschaft unterstellen. Jugendliche aus dem Stadtteil nutzten ihn sofort und wollten mit den Boxhandschuhen gleich "auf Mann" gehen. Als ältere Sprayer, die auch Fitness- Studios besu-chen, den Sandsack sahen und benutzten, war der Bann gebrochen. Jetzt wird der Sack zu den Öff-nungszeiten regelmäßig genutzt.

Einige ziehen ihren Pulli schon im Flur aus, weil sie nicht schnell genug am Sack sein können. Wir haben nur 2 Paar Ballhandschuhe und 2 Paar Boxhandschuhe, daher bleiben die Teilnehmer überschaubar. Das Boxen ist für die Stadtteiljugendlichen eine wichtige Aggressionsbremse.

7.10 Turntables:

Das Geld für die beiden "MK" Plattenspieler und das Mischpult hatten Mitglieder des HIP HOP HH e.V. vor der Piolotphase ersprüht und wurden in der Pilotphase angeschafft.

Die fehlenden Kassetten- u. CD- Spieler und der Verstärker werden immer wieder von Mitgliedern oder Projektteilnehmern mitgebracht. Es ist erforderlich, daß wir diese fehlenden Geräte anschaffen, da die vor- handenen Geräte durch ständiges Umstöpseln leiden, weil die Steckbuchsen stark belastet werden. Diese Geräte sind sehr oft im Einsatz, um die typische Musik der HIP HOP Bewegung zu produzieren oder zu hö-ren. Freitags u. an den Wochenendöffnungen werden diese Geräte ständig benutzt. Die Platten werden von den einzelnen DJ oder Jugendlichen mitgebracht, weil die Sachmittel zu gering angesetzt sind, es allen Recht zu machen und der Verschleiß der Platten hoch ist.

7.11 Air- brush:

Es gab zu Beginn des Jahres für Interessierte einen Air- brush- Kurs, der 16x mit 3-4 Teilnehmern statt-fand. Die Teilnehmerzahl war begrenzt, weil nur einen Kompressor als Leihgabe zur Verfügung stand, der eine 2er Abzweigung für die Air- brush- Pistolen hatte. Die Vorbereitungsarbeiten sind so aufwendig, daß die Wartezeiten für mehrere Teilnehmer zu langweilig wäre und diese dann abspringen würden.

7.12. Zeichenkurs:

Vom April an wurde freitags ein Zeichenkurs angeboten. Die Teilnehmerzahl schwankte zwischen 4 und 10 Teilnehmern und wurde hauptsächlich von jüngeren Besuchern genutzt.

7.13 Graffiti:

Graffiti findet schwerpunktmäßig, auch außerhalb der Öffnungszeiten, am Bunker im Flora- Park statt. Für die jüngsten Sprayer gibt es dort vielschichtige Probleme:

1. Drogenproblematik:

Eltern haben erhebliche Bedenken, Kinder ins Projekt zu lassen, wenn ihre Kinder sich im Span-

nungsfeld zwischen Süchtigen, Dealern und der Polizei bewegen.

2. Jugendgewalt:

Es ist mehrfach vorgekommen, daß nicht nur jüngeren Sprayern am Bunker die Dosen geraubt wor-

Den. Es gab auch massive Drohungen, wenn Sprayer nicht bestimmte Worte sondern auch Zitate

gegen die Polizei sprühen wollten. Trotz Informationen vom HIP HOP HH e.V. an die Wache Ler-

chenstraße wurden anscheinend keine Maßnahmen ergriffen, bzw. hat sich die Situation verändert.

3. Fehlender Ruf- und Blickkontakt:

Nicht nur jüngere Sprayer freuen sich, wenn sie besonders geglückte oder seit längerer Zeit trainie-

rte Techniken schnell vorzeigen können, damit die Projektleiterin und die restlichen Jugendlichen die

Freude mit ihnen teilen. Am Bunker sind die Sprayer vom Projekt abgeschnitten, ebenso von ande-

ren legalen Flächen. Bei gelungenen Graffiti muß die Projektleiterin entweder die Teilnehmer im Pro-

jekt unbeaufsichtigt lassen oder alle Teilnehmer für den Zeitraum der Besichtigung mitnehmen, was

den Beigeschmack von "Aussperrung" und Kontrolle bekommt.

Diese Punkte haben zu einer erheblichen Veränderung der ehemaligen Struktur geführt. Es ist nicht mehr möglich, unkompliziert Strom für einen Recorder zur Wand zu legen, damit beim Sprühen Musik gehört werden kann. Die längere Anwesenheit am Bunker erfordert das Verschließen der Projekträume, so daß für nachkommende Teilnehmer der 1. Eindruck entsteht, daß nicht geöffnet ist. Ein Aushang (auch ein größerer) wird häufig übersehen.

Von Drogensüchtigen selbst geht keine Gefahr aus. Die Teilnehmer unseres Projektes sehen sie als Kran- ke an. Das starke Aufkommen der Polizei im Spannungsfeld zwischen Süchtigen und deren Dealern schafft die Konflikte, weil die jüngeren Teilnehmer nicht erkennen können, wer aus dieser Kombination Täter, bzw. Opfer ist.

Lebensmittel der Hamburger Tafel e.V., die wir nicht einfrieren oder an die Teilnehmer verteilen können, werden den Süchtigen zur Verfügung auf die Bank im Flora- Park gestellt, weil der Fixstern an unserem Liefertag geschlossen ist.

Akut auftretende Probleme an der Bunkerwand konnte die Projektleiterin oft erst in späteren Gesprächen nachbesprechen, um den Sachverhalt, der für die Jugendlichen belastend war, zu klären oder zur Klärung beizutragen.

Es gibt Stadtteiljugendliche, die das Projekt für sich entdeckt haben, weil sie im Wohnblock vor unserem Projekt wohnen und sich den Regeln angepaßt haben. Sie genießen die Öffnungszeiten, weil sie sich von den anderen abnabeln können.

Es ist inzwischen so, daß einige erworbene Flächen in die Eigenverantwortung einzelner Sprayer oder Crews übergegangen sind, die im Gegenzug dort für Ordnung sorgen.

Sprayer des Projektes organisieren auch selbständig Treffen mit Sprayern aus anderen Bundesländern.

Auftragsarbeiten sind wegen Personalmangel und knapper finanzieller Ausstattung schwer zu beaufsich-tigen und erfordern erheblichen, zusätzlichen Zeitaufwand der Projektleiterin, der vom Auftraggeber bisher in keiner Weise honoriert wurde. Es gab Auftraggeber, die angaben, daß angeblich die EG Graffiti mitge-teilt haben sollte, daß die Sprayer sogar die Dosen noch mitbringen würden, weil sie vermutlich eine kos-tenlose Instandsetzung ihres Eigentums erhofften.

Der Aufforderungscharakter des Projektes würde sich erheblich vergrößern, wenn es legale Flächen direkt am Projekt geben würde.

Das Sprühen könnte spontaner ablaufen, weil es wetterabhängig ist und nur vage geplant werden kann. Das ist auch für diverse Sprayer der Grund, bei gutem Wetter an Öffnungstagen nicht zu kommen. Er- schwerend kommt hinzu, daß es uns erst im Sommer 1998 gelungen ist, eine Versicherung zu finden, die bereit war, mit dem HIP HOP HAMBURG e.V. eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Die Projektlei-terin war nicht gewillt, die Verantwortung und Haftung für Graffitiaufträge zu übernehmen, weil Auftragge-ber nicht gewillt waren, die Sprayer zu versichern.

Positivbeispiel:

Kindertagesheim in Hamm

Der Eingangsbereich eines evangelischen Kindertagesheimes in Hamm sollte neu gestaltet werden und die Leiterin bot Material an. Vorgabe, es sollte eine kindgemäße Illustration an die Wände kommen, die zu den Indianerhütten paßt.

Der Sprayer entschloß sich für eine Urwaldlandschaft mit vielen wilden Tieren, die den Kindern aus dem Zoo bekannt waren. Alle Kinder konnten zuschauen. Als der Elektriker sah, daß die Decke blau gestrichen war, schlug er vor, daß die Strahler, die er einbauen sollte, wie die Sternbilder am Himmel angeordnet werden könnten. Auch sein Vorschlag wurde angenommen. Die Leiterin meinte im Gespräch mit der Projektleiterin, daß die vorher oft leerstehende jetzt von den Eltern gern angenommen wird. Der Sprayer hatte dort gern ge-arbeitet. Er wurde bewirtet und verwöhnt. Obwohl er kein Honorar bekam, sondern die restlichen Dosen, hat-te ihm dieser Auftrag viel gegeben, weil ihm nur das Thema vorgegeben war und er sich voll einbringen und die Freude der Auftraggeber und Nutzer laufend miterlebte.

Negativbeispiel:

Dach Briefzentrum H.

8.Einzelfallhilfe:

8.1.Untersützung in Konfliktsituationen in Verbindung mit illegalen Sprühen:

Konfliktsituationen in Verbindung mit illegalem Sprühen haben meist einen Vorlauf. Graffiti wird von jünge-ren Sprayern oft als Mutprobe und Abenteuer gesehen, den Öffentlichen Raum zu erobern, um "visuelle "Duftmarken nach Aufmerksamkeit zu setzen. Illegale Graffiti sind auch ein Ventil für eine individuelle Ge-fühlsscala für die dem Sprayer die Worte fehlen. Für viele Sprayer ist Graffiti Ausdruck einer anonymen, nonverbalen Kommunikation. Wenn das Graffito dem Betrachter gefällt, kann sich der Sprayer freuen. Ärgert sich der Betrachter, bleibt der Sprayer unerkannt oder er hat seine heimliche Genugtuung. Wenn er durch andere Sprayer geärgert oder verletzt wurde, bei Trauer oder bei Kritik unter seinesgleichen, ist das Zerstören eines Graffitos durch Schaffung eines Neuen ein Ventil, negative Gefühle zu kompensieren.

Sprayer blenden die Folgen vor einer illegalen Aktion oft aus, weil sie so von sich so überzeugt sind, daß sie davon ausgehen, daß nur andere, die weniger klug oder planvoll sind, erwischt werden und daher mit einer Festnahme nicht rechnen oder sie überhaupt für sich einkalkulieren.

Die Möglichkeit, die Projektleiterin in dringenden Fällen auch privat anrufen zu können, ist für eine Anzahl Sprayer ein wichtiger Ersatz für ein verlorenes Elternhaus..

Hilfen wurden gegeben durch

270 Besprechungen von Festnahmen, Vorladungen u. Anklageschriften b. Gerichtsverhandlungen beim Jugendgericht, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmeprotokolle

6 Arbeitsauflagen

22 Zivilrechtliche Probleme

1 Begleitung z. TOA bei der JGH, 5x eigenständig

Anwaltssuche, ständig, wurde nicht besonders erfaßt

423 Wehrdienstverweigerungen

telefonische Beratung 282

persönliche Beratung 141

Entlassung aus dem Wehrdienst 4

Entlassung aus dem Zivildienst 2

Entlassung durch Nachmusterung 2

9 Familiäre Probleme wg. Graffiti

7 direkte Hilfe bei/ nach Festnahmen

8.2.Unterstützung bei Regelungen existenzsichernden Maßnahmen:

Sozialhilfe 41

Anträge/ Empfehlungen f. Dinglichkeits- oder § 5 Scheine 11

Schulische Probleme 9

berufliche Probleme 12

Ausbildung 4

Arbeitsamt 9

8.3. Elternarbeit:

Hausbesuche 7

Elterngespräche 19

Telefonate 38

9.Kooperation mit anderen Institutionen und Jugendhilfeträgern:

9.1 Anwälte:

Der Schwerpunkt der Arbeit und unzähliger Freistunden besteht darin, ungerechtfertigte Forderungen mit Hilfe von Anwälten abzuwehren. Es zeigt sich hier, daß Minderjährige, die nicht den Rückhalt der Eltern hinter sich haben, auf der Strecke bleiben, weil sie zwar mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmün-dig sind, aber nicht für den Teilbereich voll geschäftsfähig, um einen Anwalt zu beauftragen.

Die angeblichen Schadenshöhen der Geschädigten, die zu Hauptverhandlungen führen, werden selten oder gar nicht zivilrechtlich geltend gemacht. Es kommt aber auch häufig vor, daß Schäden geltend ge-macht werden, die in keinem Zusammenhang mit unerwünschten Lackbeschriftungen stehen (z.B. Ent-moosen einer Außenwand, Streichen der Fenster von innen, Lackieren von Regenrinnen oder Türen, auf denen keine Beschriftungen abgebildet sind. Oft handelt es sich dabei um Kostenvoranschläge für eine Renovierung, bzw. Instandsetzung, die ohnehin geplant war und nun auf Minderjährige abzuwälzen ver-sucht wird. Auch stehen die geschätzten Schadenshöhen in keinem Verhältnis zu den Forderungen der Fachfirmen für Graffiti- Beseitigung.

Beispiel 1, Lärmschutzwand in Lüneburg:

Die Schadenshöhe wurde von einer Firma mit 350.000 DM, eher das Doppelte, beziffert. Nachdem be-kannt wurde, daß die Projektleiterin involviert war, reduzierte sich die Summe auf 35.000 DM, beim letzten Angeklagten nochmals auf 25.300 DM. Zivilrechtlich abgefordert wurde nichts und ist auch in Kürze verjährt. Die Prozeßserie wurde 1998 beendet.

Beispiel 2, Hamburg:

Eine Mädchengruppe wurde festgenommen, die einen Sachschaden von angeblich 66.000 DM verursacht haben soll. Die Mädchen haben dort, wo sie entlang gegangen waren alles beseitigt, auch fremde Schrift-züge in "tag"- Art. Übriggeblieben ist eine Wand, deren Streitwert mit rd. 1.800 DM angegeben wird, wobei der Vorschaden nicht in Abzug gebracht wurde und beim Zivilgericht anhängig ist.

Beispiel 3, Hamburg:

Ein Sprayer wurde angeklagt, ebenfalls einen Schaden v. 66.000 DM verursacht zu haben. Selbst eine Geschädigte, die ihn vom Sehen her kannte, hielt ihn für unschuldig und teilte dies dem Richter mit. Er wurde freigesprochen.

Beispiel 4, NRW:

Zwei Sprayer wurden angeklagt, Sachschäden von mehreren Hunderttausend DM verursacht zu haben und zu Haft auf Bewährung verurteilt. Durch Beratung der Projektleiterin kam in der Berufungsverhand-lung heraus, daß diverse Beweise des BGS nicht haltbar waren. So wurde ihre Angabe, eine Begutach-tung von Graffiti- Schriften sei nicht möglich, vom LKA Düsseldorf bestätigt. Es stellte sich in der Verhand-lung heraus, daß ein Beamter das Vernehmungsprotokoll unterschrieben hatte, der die Vernehmung nicht geführt hatte. Die Berufungsverhandlung muß erneut begonnen werden, weil die Hauptverhandlung um mehr als 10 Tage unterbrochen wurde, macht jedoch keinen Sinn mehr, weil die zivilrechtlichen Folgen bereits verjährt sind.

Beispiel 5, Berlin:

Durch das Info- Blatt von `95, was ein Anwalt in Berlin nutzte, wurde ein Sprayer vom Straftatbestand der Sachbeschädigung, gem. § 303, § 304 freigesprochen, weil das Gericht erkannte, daß die Züge rück-

standslos gereinigt werden können, somit eine Ordnungswidrigkeit (Verschmutzung) vorlag.

Beispiel 6, Hamburg:

Zwei erwachsene Sprayer wurden vom Wachdienst der DB beschuldigt an einem S- Bahnhof gesprüht zu haben. Die Beiden bestritten gegenüber der Projektleiterin die Tat. Es erfolgten Hausdurchsuchungen und Anklage. Die Projektleiterin schlug ihnen vor, einen Anwalt zu nehmen und eine Farbanalyse zu beantra-gen. Ergebnis: Freispruch!

Es konnte die Anwaltskartei um weitere Anwälte aus verschiedenen Bundesländern erweitert werden. Die Kommunikation zwischen den Anwälten wird durch die Projektleiterin gefördert, durch Austausch von Ur-teilen, um Möglichkeiten für eine Korrespondenzanwaltschaft zu ermöglichen.

Ein Anwalt aus NRW teilte mit, daß seit der Zusammenarbeit mit der Projektleiterin kaum noch Jugend-liche in Köln verurteilt wurden.

Anwälte schicken inzwischen unaufgefordert Urteile, die auch für Kollegen in anderen Bundesländern von Bedeutung sein könnten.

Andere Anwälte melden sich, um mitzuteilen, daß sie von Kollegen gehört haben, daß die Projektleiterin Anwälte für Graffiti- Prozesse sucht und bieten ihre Hilfe an.

Ein Anwalt aus Bremen kam nach Hamburg, um Sachfragen, die für seinen Mandanten von großer Be-deutung waren, mit der Projektleiterin zu besprechen.

9.2. JGH:

Kontakte zur JGH Hamburg sind stabil und werden bedarfsorientiert wechselseitig genutzt, wenn

es um Arbeitsauflagen geht,

um soziale Anbindungen von Sprayern,

um Rückfragen zu Sachproblemen

oder zur Unterstützung oder Übernahme des TAO.

Jugendgerichtshilfen aus anderen Bundesländern nehmen Kontakt zum Projekt auf, weil die betreffenden Jugendlichen

mit ihrer Anklageschrift im Projekt waren,

weil sie bereits mit dem Projekt einen TOA begonnen haben,

mit dem Projekt einen TOA wünschen u.

weil sie Arbeitsauflagen im Projekt ableisten wollen.

Sozialarbeiter der JGH machen sich aus eigenem Antrieb zunehmend über Graffiti sachkundig.

 

9.3. Richter/Staatsanwaltschaft:

Bedarfsorientierte Kontakte zu Jugendrichtern in Hamburg

vermitteln neue Kenntnisse, was in der Szene möglich ist,

korrigieren falsche oder veraltete Begriffe, die oft noch von der Polizei/BGS benutzt werden,

widerlegen Behauptungen über die Möglichkeit der Substanzverletzung bei Reinigung durch neue Informationen über Reinigungsmittel, die ohne Substanzverletzung Lacke oder Markerflüssigkei-ten entfernen,

ob schon ein TOA begonnen oder abgeschlossen ist, oder Hintergrundinformationen über Ju-gendliche, die nicht zur JGH gehen, um pädag. Maßnahmen vorzuschlagen, wenn diese es wollen u. wegen Annahme einer Bewährungshilfe.

 

 

 

9.4. Freie Arbeit:

Es wurde der Kontakt zur FREIEN ARBEIT aufgebaut, um jungerwachsenen Sprayern die Möglichkeit zu geben, Geldstrafen durch Sozialstunden abzuarbeiten, um sie vor Haftstrafen zu bewahren.

 

9.5. Jugendeinrichtungen:

Es gibt sehr gute Kontakte nach München zum Jugendhaus Zeugnerhof, Berg am Leim, wo langjährige gute HIP HOP Arbeit geleistet wird.

Die Kontakte nach Berlin sind lockerer, was daran liegt, daß die Projekte oft nur kurzfristig im Angebot sind, nur Teilbereiche der HIP HOP Bewegung abgedeckt haben und von wechselndem Personal abge-deckt werden. Die Projektteilnehmer und Vereinsmitglieder vom HIP HOP HAMBURG e.V. kommen mit der oft gewaltbereiten Szene Berlins schlecht zurecht.

Der Kontakt nach Dresden besteht weiterhin zum Jugendhaus in der Gambigstr.

In Erfurt hat der HIP HOP Hamburg gute Kontakte zur Graffitigruppe der Gewerkschaftseinrichtung AR--BEIT & LEBEN. Es gab bereits Besuche und Gegenbesuche u. work-shops.

Nach Schmalkalden/Thüringen ist der Kontakt zur Villa K e.V. aufgenommen und stabilisiert worden. Wir hatten bereits mehrfach Besuch von Einzelnen und auch von Gruppen. Der Kontakt zum Leiter der JGH, Landkreis Thüringen, wurde aufgebaut.

Die Kinderbeauftragte von Kassel steht in Kontakt zum Projekt. Dort gibt es erhebliche Probleme zwi-schen Sprayern und BGS. Die Projektleiterin wurde gebeten, an einem Arbeitskreis, der Mitte Februar ´99 geplant ist, teilzunehmen.

Es gibt auch Kontakte zu einzelnen Projekten, bzw. auch zum HDJ und JGH in Dortmund.

In Bielefeld läuft gute HIP HOP ARBEIT im AJZ. Die Veranstaltungen sind ausgesprochen gut und nieder-schwellig und werden auch von Jugendlichen aus Hamburg angenommen.

 

10. Elternarbeit:

Eltern jüngerer Sprayer haben zunehmend Interesse, wo ihre Kinder sich aufhalten und informierten sich über die Angebote. Einige der Jugendlichen haben im Projekt Freundschaften geschlossen und besuchen sich auch außerhalb der Öffnungszeiten und übernachten auch zeitweilig dort. So kommt es zu Entlastun-gen von alleinerziehenden Müttern und zeitweilig auch zu kleinen Fahrgemeinschaften und "Bringe- Tou-ren". Eine Großmutter, die für ihre Enkel legale Sprühmöglichkeiten suchte, ist inzwischen häufig und gern im Projekt und für die jüngeren Sprayer die "HIP HOP OMA" geworden. Ältere Sprayer begegnen ihr mit viel Respekt und Zuneigung, weil sie die Interessen ihrer Enkel unterstützt und den Bezug zur Jugend sich erhalten hat.

11. Ermitlungsgruppen:

Bei der Mitwirkung während der Akteneinsicht stellt die Projektleiterin immer wieder fest, daß die Ermitt-lungsbeamten der Landespolizei und des BGS vorgefertigte und stark veraltete Kriterien an die Staatsan-waltschaft und Richter verbreiten. In Gesprächen mit einzelnen Ermittlungsbeamten konnte die Projektlei-terin feststellen, daß einigen der jeweiligen Ermittlungsbeamten die neueren Erkenntnisse durchaus be-kannt waren, diese Erkenntnisse jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht unbekannt blieben.

Dies bezog sich beispielsweise

auf die Entfernbarkeit von Lacken und Markerfarben von diversen Untergründen,

auf Mehrfachbelegungen von "tag"- Namen,

die Behauptung, daß der "tag"- Name ein unverwechselbares Namenskürzel sei,

daß es ein Graffiti- Alphabet gäbe,

der Unmöglichkeit, Graffitischriften gutachterlich zu bewerten.

Erschwerend kommt hinzu, daß die Ermittlungsgruppe Graffiti Hamburg sich über die Urheberrechte eines Zeichners und die der Projektleiterin hinwegsetzte und dem Ansehen des LKA Düsseldorf Schaden zufüg-te. Auch der HIP HOP HAMBURG, besonders die Arbeit der Projektleiterin wurde geschädigt, da durch die unrechtmäßige Werbung mit dem Vereinsnamen auch außerhalb Hamburgs der Eindruck entstand, daß an der Verläßlichkeit der Projektleiterin zu zweifeln sei.

Der hohe Zeitaufwand und die finanziellen Einbußen konnten niedrig gehalten werden, weil Sprayer mit Internetanschluß für die Richtigstellung gesorgt haben. Graffiti- Magazine haben den richtigen Sachverhalt veröffentlicht, damit wieder Ruhe eintritt. Auffallend ist, daß nicht nur die Ermittlungsbeamten des BGS be-stimmte, generelle Sachverhalte über die HIP HOP Szene voneinander abschreiben und die veralteten Er-kenntnisse von 1983/84 als Sachverhalte von heute aktenkundig machen, sondern auch die Ermittlungs-beamten der EG- Graffiti schreiben von einander ab. So wurde von der EG Graffiti Hamburg ein Elternin-formationsblatt verbreitet, in dem

l. die "tags" spiegelverkehrt abgedruckt waren, was der Szene vermittelte, daß dort die Lesekennt-

nisse nicht all zu groß sind.

2. Die "tags" stammten von einer ehemaligen Street- Gang, also aus einem vollkommen anderen

Täterkreis, der zu seiner Gewaltbereitschaft auch Graffiti als Markierung seiner Reviergrenzen

und zur Verbreitung des Gang- Namens nutzt.

3. Der Begriff der gesamtschuldnerischen Haftung wurde sachlich falsch angewandt.

4. Die zivilrechtlichen Folgen wurden lt. Anwälte falsch beschrieben. Es wurde behauptet, daß

ein Sprayer, wenn er an einer vorher schon besprühten Wand sprüht, erwischt wird, den Ge-

samtschaden tragen müsse. Diese Auskunft ist falsch. Vorschäden, die nachweislich von ande-

ren Tätern stammen, müssen nicht vom erwischten Täter auch übernommen werden.

In einem anderen Faltblatt wird der Begriff Sachbeschädigung falsch definiert. Da ich nur eine Seite zuge-faxt bekam, kenne ich nicht die entsprechende Behörde. Dort wird behauptet, daß eine Sachbeschädi-gung immer dann vorläge, wenn für den Eigentümer ein "nicht unerheblicher Aufwand bei der Instandsetz-ung entsteht."

Richtig ist nach BGH- Urteilen, daß eine Sachbeschädigung immer dann vorliegt, wenn die Substanz der Sache oder deren "technische Brauchbarkeit" eingeschränkt wurde oder bei der Entfernung zwangsläufig entsteht.

Die Projektleiterin hatte 1995 in den Fachzeitschriften NJW und Strafverteidiger nach Graffiti- Urteilen ge-sucht und den Anwälten mitgeteilt. Seit dieser Zeit hatten die Freisprüche wg. Sachbeschädigung stark zugenommen, oft aber erst in 2. Instanz.

Das hatte zur Folge, daß die Ermittlungsbehörden immer aufwendigere Ermittlungsmethoden anwandten, um Sprayer einer Straftat zu überführen, was Seitens der Sprayer zu weiteren Gegenaktionen führte.

So wurde begonnen,

1.eine Sprayerkartei einzurichten, in der Fotos und Fingerabdrücke der Tatverdächtigen gespei-

chert wurden.

2. Es gab die ersten DNA- Analysen in Hamburg und Dresden ( durch Haaruntersuchungen)

3. In Frankfurt wurden feinmikroskopische Untersuchungen an einem Sprüh- cap vorgenommen

mit Fasern von Hosen eines Tatverdächtigen, der nicht am Tatort gesehen oder festgenommen

wurde, per Durchsuchungsbefehl des Gerichtes verglichen. Es gab einen Freispruch, weil der

Richter die Fasern als einziges Indiz für nicht ausreichend ansah.

4. In Stuttgart wird jetzt ein Speichel, bzw. Blut- Test erzwungen, um festzustellen, ob die verwert- baren Haut- u. Schweißspuren damit identisch sind.

Die Farbproben sind in den meisten Fällen nicht verwertbar, weil sich Sprayer nicht wie Lackierer, son-dern eher wie Maler verhalten und die Farben an der Wand mischen, anstatt Schicht für Schicht trocknen zu lassen. Dosen werden in riesigen Mengen produziert und automatisch abgefüllt. Die Farbe in der Dose und die Farbe an der Wand lassen sich in den seltensten Fällen nachweisen, weil beim illegalen Malen nicht weisungsgemäß ausreichend geschüttelt wird und sich die Farbpartikel nicht richtig vermischen. Bei neuen Dosen ist der Farbton anfangs etwas heller, bei Restdosen dunkler.

Fingerabdrücke auf Dosen am Tatort beweisen nicht unbedingt eine Täterschaft, da inzwischen die Mehr-zahl der Sprayer gibt, die illegal und legal mit Handschuhen sprühen. Fingerabdrücke besagen lediglich, daß diese Person die Dose in letzter Zeit angefaßt hatte. Oft werden Dosen beim legalen Sprayen ver- oder getauscht oder auch kurz ausgeliehen. In Farbgeschäften oder bei uns in den Räumen werden Do-sen in Farbkombinationen von Sprayern zusammengestellt, auch von angefaßt, denen die Dosen nicht gehören oder kaufen wollen, dann aber wieder zurückstellen.

Auch der Versuch, an sogen. caps (=Sprühköpfe) nach Faserspuren zu suchen ist ein unverhältnismäßi-er Aufwand, der wenig beweist, da Sprüh- caps, die ehemals dick sprühten, durch die Farbablagerungen als "Fineliner" weiter benutzt werden. Auch benutzte caps werden weitergegeben oder von Dosen abge-zogen und mitgenommen, wenn sie nicht verstopft sind. So ist es durchaus möglich, daß die Fasern vom Vorbesitzer stammen.

Bei gemeinsamen, legalen Aktionen kommt es bei Aufräumaktionen vor, daß Handschuhe zurückgelas-sen oder weggeworfen werden, die ein anderer noch für verwendungsfähig hält und mitnimmt. Wenn die-se dann doch nicht genutzt werden, kommt es durchaus vor, daß sie mit den Restdosen zurückgelassen werden, um sich nicht mit überflüssigen Ballast zu belasten.

12. Öffentlichkeitsarbeit:

Die Printmedien und auch TV und AUDIO- Medien nutzen immer wieder die Erfahrungen vom HIP HOP HAMBURG e.V. Die Projektleiterin wird auch von überregional tätigen Journalisten einbezogen, um die Sichtweise der Sprayer zu artikulieren. Die Projektleiterin stellte fest, daß in letzter Zeit politische Kon-zepte aus Amerika übernommen und unverändert für deutsche Verhältnisse angewandt werden.

Graffiti reduziert sich nicht vorrangig durch strafrechtliche Konsequenzen, sondern durch szenebezogene Freizeitangebote, durch Öffnungszeiten, die bedarfsorientiert und flexibel sind, und schnelle Einzelfall-hilfen.

Legale Wände und auch der TOA sind starke und schnelle Mittel, dem Jugendlichen Eigenerfahrung zu vermitteln, wie sich ein Geschädigter fühlt, wenn sein Besitz durch Außenstehende beeinträchtigt wird und

wie lange ein Geschädigter benötigt, die unerwünschten Beschriftungen zu entfernen. Die Medien sollten über diese Möglichkeiten des Trainings für Eigen- u, Mitverantwortung stärker informiert werden, damit sich Geschädigte für eine Zusammenarbeit mit der JGH ermutigt fühlen.

Die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Sprayer haben via Internet und Magazine stark zugenom-men. Die Lobby der Graffitigegner ist in gleicher Weise vernetzt wie die der Befürworter. In Amerika wer-den Sprayer bereits übers Internet gesucht. Die Graffiti- Arbeit der Projektleiterin ist zunehmend bei Spezi-alfirmen für Graffiti- Entfernung bekannter geworden und sie erhält immer günstigere Angebote. Einige der Firmen arbeiten zu wesentlich günstigeren Bedingungen, als die DB in Rechnung stellt.

Es ist in anderen Bundesländern wohlwollend zur Kenntnis genommen worden, daß man in Hamburg pä-dagogisch am sinnvollsten im Umgang mit Sprayern reagiert. Nachfragen und Abforderungen des Kon-zeptes und des Schlußberichtes der Arbeit nehmen zu. Es wäre kostengünstiger, wenn der Text auf einer Diskette gespeichert zu bekommen wäre, weil man ihn per E. Mail verschicken kann und der Postversand günstiger ist.

© Barbara Uduwerella