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Hip Hop
Hamburg e.V.
Jahresbericht
1998
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziele der Förderung
2.
Zielgruppe des Projektes HIP HOP HAMBURG
3.
Projektangebote
4.
Arbeitsweise
5.
Öffnungszeiten
5.1.
Regelöffnungszeiten
5.2.
Wochenendöffnungen
5.3.
Ferienöffnungszeiten
6.
Aufsuchende Arbeit
6.1.
in der Familie
6.2.
im eigenen, häuslichen Bereich
6.3.
in der Psychiatrie
6.4.
Freiflächen für legales Sprühen
7.
Erlebnisorientierte Angebote
7.1.
break- dance
7.2.
Medienangebote
7.3.
Foto- Gruppe
7.4.
Künstlerisches Gestalten m. Speckstein
7.5.
Kochgruppe
7.6. Tischtennis
7.7. Kicker
7.8 Nähmaschine
7.9 Box-
Sack
7.10.
Turntables
7.11
Air- Brush
7.12
Zeichenkurs
7.13
Graffiti
a. Postitvbeispiel
b. Negativbeispiel
8.
Einzelfallhilfe
8.1.
Unterstützung in Konfliktsituationen in Verbindung mit illegalen
Sprühen
8.2.
Unterstützung bei Regelungen existenssichernden Maßnahmen
8.3.
Elternarbeit
9.
Kooperation mit anderen Institutionen und Jugendhilfeträgern
9.1 Anwälte
l.
Lärmschutzwand Lüneburg
2.
Mädchengruppe i. Hamburg
3.
Sprayer in Hamburg
4.
Sprayer in NRW
5.
Sprayer in Berlin
6.
Erwachsene Sprayer in Hamburg
9.2.
JGH
9.3.
Richter/ Staatsanwaltschaft
9.4.
Freie Arbeit
9.5.
Jugendeinrichtungen
10.
Elternarbeit
11.
Ermittlungsgruppen
12.
Öffentlichkeitsarbeit
1.Ziele
der Förderung:
Ziele vom
HIP HOP Projekt sind:
Jugendlichen
kreative Freizeitgestaltung in Eigenverantwortung zu ermöglichen,
Jugendliche
zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit
sowie
Verantwortung
gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,
soziale
Ausgrenzung durch Vermittlung stabilisierender Lebenshilfen zu vermeiden,
Alternativangebote
zu illegalen Sprühaktionen zu vermitteln,
Erfahrungen
mit Diversionsstrategien durch institutionelle Vernetzung mit Polizei,
Bahnpolizei,
Jugendgerichtshilfe,
Hamburger Verkehrsverbund u.a. auszuwerten,
durch Multiplikatorenarbeit
Jugendhilfeeinrichtungen in Hamburg zu befähigen, mit der Zielgruppe
der Sprayer
und deren Ausdrucksformen umzugehen,
Erfahrungen
im Umgang mit der Graffiti-Szene auf Regionen außerhalb Hamburgs
zu übertragen,
Erfahrungsberichte
zu erstellen, die Projektarbeit auf Fachtagungen zu präsentieren.
2.
Zielgruppe des Projektes HIP HOP Hamburg:
Wir nennen
das Projekt HIP HOP HAMBURG, obwohl unsere Hauptzielgruppe Sprayer sind.
Graffiti ist nur eine Säule der HIP HOP Bewegung. Der Name "Graffitiprojekt"
würde vorab weitere Mitglieder der HIP HOP Bewegung ausgrenzen und
wichtige Impulse, wie Musik & Tanz, als Alternativangebote aus--klammern.
Das Projekt
richtet sich direkt an Jugendliche und Heranwachsende, vorrangig aus benachteiligten
Schichten. Ausländische Jugendliche leiden zusätzlich noch unter
Statusunsicherheit, gesellschaftlicher Ausgrenzung und oft unter Halbsprachlichkeit,
die zu weiteren Stigmatisierungen führen.
Die meisten
Sprayer der 1, 2. und teilweise der 3.Generation haben sich etabliert.
Einige kommen hin und wieder zu Besuch, sind noch verschuldet und zahlen
diese Schulden ab. Andere sind arbeitslos oder ha-ben noch nie gearbeitet,
sind dabei hoch verschuldet und/ oder haben sich weichen oder harten Drogen
zugewendet und ihr Lebensziel aus den Augen verloren. Die beruflichen
Perspektiven reduzierten sich da-durch erheblich.
Der älteste
Sprayer ist 49 Jahre alt, hat mit der HIP HOP Bewegung nichts zu tun,
nervt aber die Verkehrs- betriebe Hamburgs und Grundeigentümer mit
seiner Kunstansicht.
Bei Jugendlichen
der 3.u.4. Generation ist eine Zunahme weicher Drogen festzustellen. Sie
konsumieren Haschisch oder Ecstasy. Zunehmend wird die Schulausbildung
oder Lehre abgebrochen. Sie leben zum Teil ohne festen Wohnsitz bei Freunden,
die selbst in Jugendwohnungen oder in eigenen Wohnungen le-ben u. ihren
Lebensunterhalt vom Sozialamt beziehen.
Es entwickelt
sich die 5. Generation der Sprayer. Der jüngste Sprayer aus unserem
Projekt interessierte sich seit seinem 7. Lebensjahr für Graffiti
und sprüht seit seinem 9.Lebensjahr legal. Bei der 5. Generation
sind viele Jugendliche, ebenso wie bei den Generationen zuvor, aus Teilfamilien
und/oder leiden wirtschaftliche Not. Auffallend ist, daß sich zunehmend
auch Jugendliche aus Familien kommen, die nach außen intakt er-scheinen.
3
Projektangebote:
Sprühen
an legalen Plätzen, Schulung durch Sprayer untereinander, Hilfe bei
der Suche nach legalen Sprühflächen. Break- dance Training,
Schulung durch Breaker untereinander.
Einkauf von
Farbdosen, Künstlerbedarf u. Trainingskleidung zu besonderen Konditionen,
die voll an die Szene weitergegeben werden, um die sogen. Beschaffungskriminalität
zu reduzieren.
Suche nach
erfahrenen Anwälten, die gegen möglichst geringes Honorar arbeiten,
um hohe zivilrechtliche Forderungen zu reduzieren. Diese Maßnahme
hat verstärkende pädagogische Wirkung. Begleitung zu Gerichtsterminen
und Polizeivernehmungen auf Wunsch des Sprayers.
Ableistung
von Arbeitsauflagen. Richterl. Weisungen werden nur auf Wunsch des Jugendlichen
ange-nommen.
Vorgezogenen
Täter- Opfer- Ausgleich, um Gerichtsverfahren und zivilrechtliche
Forderungen zu vermei-den und den Geschädigten zu entlasten. Täter-
Opfer- Ausgleich, Beratung Geschädigter, um Sachschä-den zu
mindern oder zu beseitigen, um Straf- oder Zivilprozesse zu vermeiden.
Hilfestellung
bei der Wohnungssuche, Beantragung von Sozialhilfe, Wohngeld, BAFöG,
Schuldenberatung usw. in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern.
Kontaktpflege
zu anderen Jugendhilfeträgern zwecks Vernetzung und Erfahrungsaustausch.
Bereitschaft zur Mitwirkung an gemeinsam organisierten Großveranstaltungen.
Gemeinsame
Aktionen und Kurzreisen in andere Bundesländer und dem Ausland zu
Aktionen und Groß-veranstaltungen der Hip Hop Bewegung als erlebnispädagogische
Maßnahme und zur Sozialisation.
Hilfe bei
der Suche nach Schlafplätzen für Jugendliche/ Jungerwachsene
aus anderen Bundesländern u. dem Ausland.
Elternarbeit
in Form von Einzelhilfen und Elternstammtisch.
Medienarbeit,
um die kreativen Aspekte der HIP HOP Bewegung zu verbreiten und für
die positiven Werte der Jugendlichen Freiräume zu schaffen, statt
Jugendliche und ihre Straftaten herauszustellen.
Überparteiliche
Arbeit, um die zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten gegenüber
minderjährigen Straftätern auf eine Höchstsumme zu begrenzen,
den Täter- Opfer- Ausgleich vor Strafverfolgung und Be-strafung zu
setzen.
4.
Arbeitsweise:
Die Jugendarbeit
wird bedarfsorientiert- einrichtungsgebunden oder mit Methoden der aufsuchenden
Stras-sensozialarbeit kombiniert und ist parteilich ausgerichtet.
Die Angebote
orientieren sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen. Jeder kann
mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten die Freizeit nach seinen
Fähigkeiten in Eigenverantwortung gestalten u. Freun-de mitbringen.
Er kann Hilfen abfordern, die ihn befähigen sollen, Bedürfnisse
und Empfindungen in Worte zu fassen, sich anderen mitzuteilen und sich
Mehrheiten zu suchen.
Die erworbenen
lebenspraktischen Fertigkeiten sollen ihm Starthilfe und Rückhalt
sein, auf sich selbst zu vertrauen, statt auf Sozialhilfe zu bauen oder
sich durch Konsum von Drogen der gesellschaftlichen Ver-antwortung zu
entziehen.
Die Angebote
sind grundsätzlich kostenlos. Nur in Ausnahmefällen wird ein
Teilnehmerbeitrag gefordert, der sich nach den finanziellen Möglichkeiten
des Einzelnen richtet.
Bei speziellen
Konflikten wird auf entsprechende Jugendhilfeinstutionen u. Beratungsstellen,
ÖRA hinge-wiesen und der Jugendliche ermutigt, diese zu nutzen.
Bei Straftaten,
die hohe zivilrechtliche Forderungen als Folge haben können, wird
in Elterngesprächen hingewirkt, durch einen Anwalt professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gemeinsam
erstellte Schriftstücke werden dem Jugendlichen ausgehändigt.
Er entscheidet, ob er sie ab-schicken will oder nicht.
Eigene Entscheidungen
des Jugendlichen werden nicht kritisiert, um zu vermeiden, daß er
sich aus Scham zurückzieht.
Schriftliche
Aufzeichnungen werden nur im erforderlichen Umfang und mit Einverständnis
des Jugend-lichen erstellt. Es gibt keine Mitteilungen an Dritte ohne
seine Zustimmung. Es werden keine Akten ge-führt. Jugendliche werden
ermutigt, zu den für sie zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen,
obwohl die Kontaktaufnahme oft abgelehnt wird.
In Gerichtsverhandlungen
tritt die Projektleiterin nur als Sachverständige auf, wo es um aktuelle
Werte und Normen der Graffitiszene geht. Die Rolle als Schriftsachverständige
wird abgelehnt, weil diese Schrif-ten nicht zugeordnet werden können,
weil mehrere Kriterien, die für eine Begutachtung erforderlich sind,
beim sprühen nicht vorhanden sind. Inzwischen bestätigt das
Bundeskriminalamt, Abt. KT 5, der Behaup-tung der Projektleiterin. Die
Schriftsachverständige der Abt. KT 5 ist an einem Treffen mit der
Projektlei-terin interessiert und teilte ihr mit, daß auch die Schriftsacherständigen
der LKAs wüßten, daß diese Schriftzüge nicht gutachterlich
bewertbar sind. Sollten Ermittlungsbeamte anderslautende Erkenntnisse
äußern, wären Angeklagte gut beraten, sich an die Schriftsachverständigen
der LKAs zu wenden, bzw. diese vorladen zu lassen.
Niederlagen
oder Erfolge nach Gerichtsverhandlungen werden gemeinsam "überstanden"
und stärken den Jugendlichen für eine weitere Zusammenarbeit.
Für
alle Projektteilnehmer sind 4 Regeln sind bindend:
1. Gewalt
als Mittel der Auseinandersetzung wird abgelehnt.
2. Drogen
sind unerwünscht (Rauchen ist im Rahmen der gesetzl. Regelung erlaubt).
3. Alle
Personen haben den gleichen Wert, aber unterschiedliche Fähigkeiten.
Keiner darf auf Grund
seiner Herkunft,
seines Aussehens, seiner Religion oder seiner mangelnder Fähigkeiten
diskriminiert
werden.
4. Keiner
wird abgewiesen oder auf Dauer ausgegrenzt.
5.
Öffnungszeiten:
5.1.Regelöffnungszeiten:
Anfänglich
hatte das Projekt täglich, von 14,00 Uhr bis mindestens 20,00 Uhr,
geöffnet und auf Absprache auch an den Wochenenden.
Die Jugendlichen
hatten sich dagegen gewehrt, weil ihnen die Projektleiterin am Projekt
"zu sehr ange-bunden" war.
Nach einer
Erprobungsphase wurden die Kernöffnungszeiten abgeändert auf
montags
von 16,00 Uhr bis mindestens 20,00 Uhr (Ende meist gegen 23 Uhr)
mittwochs
von 15,00- mindestens 20,00 Uhr (Ende meist 23 Uhr)
freitags
von 16,00 bis mindestens 20,00 Uhr (Ende meist 01 Uhr, häufig auch
bis 02 Uhr und
nach
Absprache).
5.2. Wochenendöffnungen:
Wochenend-
Öffnungszeiten sind einerseits bedarfsorientiert und andererseits
auch vom Wetter abhän-gig. Feste Öffnungszeiten für Wochenenden
festzulegen haben sich nicht bewährt, denn wenn an ande-ren Orten
JAMs = (Hip Hop Konzerte) stattfinden, ist kaum Bedarf vorhanden.
5.3. Ferienöffnungszeiten:
In den Sommer-
und in den Herbstferien war an allen Wochenenden geöffnet, da der
Farbtourismus es er-forderte. Zwischen Weihnachten und Neujahr fanden
in den Projekträumen keine Veranstaltungen statt, sondern nur Einzelberatungen.
Notfallsituationen wurden abgedeckt.
6.
Aufsuchende Arbeit:
6.1. in
der Familie:
Im Rahmen
der Bewährungshilfe für einen ausländischen, heroinabhängigen,
ehemaligen Sprayer war es erforderlich, auch der Familie zur Verfügung
zu stehen.
Es fanden
Gespräche statt, Schuldgefühle zu mindern, das Augenmerk der
Eltern auf die restlichen Kin-der zu lenken, Einrichtungen für Angehörige
von Süchtigen zu finden, wo sie sich durch Selbsthilfe wech-selseitig
unterstützen und beraten, Gespräche mit den Geschwistern, wie
sie mit dem Bruder in Kontakt treten können, Formularhilfen für
Eltern, um die Besuchserlaubnis für den Sohn in der Jugendhaftanstalt
zu erlangen, den Folgeantrag für das Kindergeld zu stellen, Beschaffung
von Schulbescheinigungen zur Abänderung der Lohnsteuerklasse, Organisation
für den Schulwechsel der jüngsten Tochter.
Die Familie
hält inzwischen erneut Kontakt zum inhaftierten Sohn und ist bereit,
ihn unter bestimmten Be-dingungen erneut aufzunehmen.
6.2. im
eigenen, häuslichen Bereich:
Es gibt zunehmend
Sprayer, die sich von Mitmenschen abkapseln. Häufig war schon zu
früherer Zeit eine latente Psychose vorhanden, die durch Haschischkonsum,
kurzfristig in Verbindung mit anderen Drogen (Kokain, Pilze oder LSD)
als drogenindizierte Psychose ausgebrochen ist.
Im Gefühlschaos
von Gleichgültigkeit, Verzweiflung, Wut u. Hilflosigkeit gilt es
mit dem Klienten Strukturen zu entwickeln, die er dann auch selbständig
überblicken u. nachvollziehen kann, um diese für sich zu ver-
innerlichen. Häufig fehlt ein Fundament für die eigene Existenzsicherung,
so daß mit dem Klienten Hilfen zur Selbsthilfe erforderlich werden:
Beantragung
der Hilfe zum Lebensunterhalt,
Sicherung
der Wohnung,
Antrag auf
Übernahme der Mietrückstände und der Nebenkosten HEW/GAS,
Antrag auf
Kleidergeld, wenn erforderlich (wg. Krankenhausaufenthalt),
Sicherung
der Zugehörigkeit i.d. Krankenkasse,
Kontaktaufbau
zum sozialpsychiatrischen oder jugendpsychiatrischen Dienst des zuständigen
Gesund-heitsamtes, auf Wunsch Begleitung zu entsprechenden Ämtern,
Besuche zur Kontaktpflege, Mitbringen kleiner Aufmerksamkeiten zur Verstärkung
und als Motivation, mitzuwirken.
Bei straffälligen
Personen kommen weitere stabilisierende Maßnahmen hinzu:
Antrag beim
zuständigen Gericht, einen Pflichtverteidiger zu stellen, da der
Klient seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann.
Kontakt zur
Schuldenberatung,
Kontakt für
den TOA
Kontakt zum
gegnerischen Anwalt aufnehmen.
Wenn der
Betreffende erhebliche psychische Probleme oder Drogenprobleme hat:
Kontakt zum
jugendpsychiatrischen od. sozialpsychiatrischen Dienst,
Antrag beim
Strafgericht für einen erforderlichen Pflichtverteidiger,
Zusammenarbeit
mit der Bewährungshilfe oder der FREIEN ARBEIT,
Zusammenarbeit
mit dem Arbeitsamt oder /und Versicherungsträgern, zwecks Reha- Maßnahmen
In einem
Fall wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt, in
einem weiteren Verfahren erwartet die Projektleiterin ebenfalls die Einstellung
wg. Schuldunfähigkeit und in einem 3. Verfahren wurde statt einer
längeren Haftstrafe der Maßregelvollzug angeordnet und durchgeführt.
Im letzteren
Fall arbeitet die Projektleiterin mit der Psychiatrie zusammen und erhält
eine extrem günstige Besuchsregelung. Das zuständige Sozialamt
hat seinen Ermessensspielraum zugunsten des 3. Klienten restlos ausgeschöpft,
so daß dieser sich, nach abgeschlossener Behandlung, ohne Mietschulden
eine neue Existenz aufbauen kann. Die Projektleiterin hat bei der Wohnungsauflösung
seine Familie einbe-zogen, so daß die persönlichen Werte des
3. Klienten sichergestellt wurden. Es gelang durch den TOA, die Freundschaft
wieder herzustellen, die durch die Beziehungstat des Klienten zerstört
war und durch Besuchskontakte der Projektleiterin blieb eine Brücke
zur "Außenwelt" erhalten.
6.3. in
der Psychiatrie:
Sprayer,
die ihre elementarsten Bedürfnisse nicht mehr ohne ständige
Hilfen abdecken können, werden ermutigt, sich fachliche Hilfen zu
suchen. Erfolgt eine stationäre Aufnahme in die Psychiatrie, wird
der Kontakt durch Besuche aufrecht erhalten, um ihm das Gefühl zu
geben, nicht ausgegrenzt zu sein, son-dern nur auf Zeit abwesend zu sein.
Ein Sprayer im Maßregelvollzug stellte der Projektleiterin eine
um-fassende Vollmacht aus.
6.4.Freiflächen
für legales Sprühen:
Freiflächen
für legale Graffiti haben sich in den letzten beiden Jahren trotz
großer Bemühungen stark re-duziert. Durch die Info- Line des
Jugendinformationszentrums sind Angebote eingegangen, die vorrangig für
Profis geeignet waren, weniger für Jugendliche.
Von der Szene
ist die Hot- Line sehr schlecht angenommen worden. Es hatte in der Szene
zu erheblichen Irritationen geführt, daß die EG Graffiti die
Info- Line des JIZ vorstellte. Sprayer hatten sich testweise mit falschem
Namen und richtiger Telefonnummer gemeldet, als die Projektleiterin zurückrief,
entstand der Ein-druck, daß die Projektleiterin eng mit der EG Graffiti
zusammenarbeiten würde und ihre parteilich ausge-richtete Arbeit
beendet habe. Es erforderte einen erheblichen Aufwand, den Sinn der Info-
Line zu erklären.
Einige Schulen
haben die legalen Wände zurückgenommen und das Sprühen
untersagt. Da nicht alle Sprayer aus dem Einzugsgebiet der Schule kamen,
sondern sogar auch aus anderen Bundesländern, hat-te sich die Veränderung
nicht schnell genug durchgesetzt und es erfolgten Strafanzeigen. Andere
Schulen nahmen Graffiti durch einmalige Aktionen ins Programm. Auch hier
hatten auswärtige Sprayer keine Infor-mationen erhalten, unter welchen
Bedingungen man dort sprühen durfte Sie sahen, daß an den Wänden
legale "tags" standen und gewannen dadurch den Eindruck, daß diese
Fläche legal sei.
Viele Sprayer
haben inzwischen über vorhandene, legale Flächen die Übersicht
verloren. Durch Bekannt-gabe legaler Flächen haben jüngere Sprayer
immer weniger Chancen, legal zu sprühen, weil ältere oder besser
sprühende Sprayer diese dort zunehmend verdrängen, indem sie
die Bilder der Anfänger über-sprühten. Es ist inzwischen
so, daß einige Flächen in die Eigenverantwortung einzelner
Sprayer oder Crews übergegangen sind, die dort, im Gegenzug für
Ordnung sorgen.
Auftragsarbeiten
sind wegen Personalmangel und knapper finanzieller Ausstattung schwer
zu beaufsichti-gen und erfordert erheblichen, zusätzlichen Zeitaufwand
der Projektleiterin, der vom Auftraggebern bisher nicht honoriert wurde.
Es gab Auftraggeber, die behaupteten, daß angeblich die EG Graffiti
mitgeteilt hät-te, daß die Sprayer sogar die Dosen mitbringen
würden und ihnen ihre Wünsche kostenlos erfüllen wür-den.
Das hat die EG Graffiti glaubhaft bestritten.
Der Aufforderungscharakter
des Projektes würde sich erheblich vergrößern, wenn es
legale Flächen direkt am Projekt geben würde. Das Sprühen
könnte spontaner ablaufen, da die Aktionen wetterabhängig sind
u. nur vage geplant werden können. Damit wird verständlich,
daß diverse Sprayer bei gutem Wetter an Öffnungstagen nicht
kommen, sonst aber gekommen wären.
Erschwerend
kommt hinzu, daß uns erst im Sommer 1998 gelungen ist, eine Agentur
zu finden, die bereit war, mit dem HIP HOP HAMBURG e.V. eine Veranstalterhaftpflicht
abzuschließen. Die Projektleiterin war nicht gewillt, jede Verantwortung
und Haftung für Graffitiaufträge zu übernehmen und privat
zu haften, weil Auftraggeber nicht gewillt waren, diese Sprayer zu versichern.
7.
Erlebnisorientierte Angebote:
Offene
Gruppenaktivitäten:
Wichtige
Alternativen zum illegalen Sprayen sind Freizeitaktivitäten, die
einen Ersatz für das kreative Ge-stalten an den Außenwänden
bieten oder Schwerpunkte auf andere Säulen der HIP HOP Bewegung setzten,
ebenso erlebnispädagogische Aktivitäten mit Kleingruppen. Allgemeine
Freizeitangebote sind auch bedeutungsvoll, weil sie Kontakte zu Personen
ermöglichen und Bestätigungen für neu erworbene Fähigkeiten
geben.
7.1. break-
dance:
Break- dance
ist eine wichtige Säule des HIP HOP und eine zeitgemäße
sportliche Betätigung, hilft dem Jugendlichen Spannungen abzubauen,
den eigenen Körper zu erfahren, diesen zu beherrschen und auch im
Wettkampf auszuführen (=battle). Und hat so die Möglichkeit,
sein Können vor Publikum darzustellen.
Im ersten
Halbjahr war das Interesse gering. Im zweiten Halbjahr hat sich eine offene
Gruppe etabliert, de- ren Größe zwischen 2- 6 Personen schwankt
und montags trainiert.
7.2.Medienangebote:
Video-
Club:
Im Projekt
stehen Videorecorder und Fernseher jederzeit verfügbar im Raum, so
daß für die Jugendlichen jederzeit dieses Medium zur Verfügung
steht. Gezeigt wurden:
1.
Kaufvideos, von Szene-Mitgliedern produziert über Graffiti, break-
dance und Rap- Mit- schnitte von JAMs (Musikveranstaltungen)
2.
Kultfilme der Szene (beat-street, style-wars, wild- style)
3. Aufzeichnungen
von Fernsehsendungen zum Thema HIP HOP. Besonderes Interesse
besteht an Sendungen, wo Mitglieder des Vereins mitgewirkt haben.
Szenebezogene
Aufzeichnungen oder Produktionen bieten Anregungen für eigene Aktivitäten,
fördern die Kritikfähigkeit und Selbstkritik und sind eine Möglichkeit
der Selbstdarstellung. Gezeigt wurden:
beat-street
(mehrfach)
style-wars
(mehrfach)
wild-style
(mehrfach)
alte
Fernsehberichte (mehrfach)
Quick
Animation (sehr oft), Zeichentrickfilm von Sprayern v. 1989 aus Dresden
Musik-clips
2-3x wöchentlich
break-
dance Filme (selten)
Teilnehmerzahl:
zwischen 6- 15 Teilnehmer
Bei Musik-
Clips wurde das Video auch oft als Untermalung während des Zeichnens
genutzt, weil die Mu-sikstücke nicht auf CD oder Kassette vorhanden
waren. Die Häufigkeit der Wiederholungen kann nicht ge-nau angegeben
werden, weil diese Bänder auch zu Zeiten abgespielt wurden, als die
Projektleiterin mit Einzelberatungen beschäftigt war.
7.3. Foto-
Gruppe:
Fotografieren
ist eine sinnvolle Ergänzung zum Sprühen. Die Jugendlichen werden
mit den Arbeiten an-derer konfrontiert, vergleichen eigene und fremde
Werke, entwickeln Bewertungskriterien und lernen, sich mit der Fototechnik
auseinanderzusetzen.
Die Teilnehmer
fotografieren überwiegend Graffiti im öffentlichen Raum. Es
sind meistens nicht die eige-nen Bilder, sondern oft Bilder von besonders
bekannten Sprayern, manchmal auch extrem schlechte Bil-der, um diese später
zu besprechen. Vielfach halten sich Jugendliche auch einzeln, paarweise
oder in selbstgewählten Kleinstgruppen auf Bahnsteigen auf (1- 6
Personen), um Fotos von illegal besprühten Zü-gen zu fotografieren.
Die Fotos werden oft auch an Graffiti- oder Hip Hop Magazine geschickt
oder unter-einander getauscht (vergleichbar mit dem Sammeln von Briefmarken)
Sogen. FUN-
Fotos erfreuen sich auch weiterhin einer gewissen Beliebtheit, indem man
sich vor ein frem-des Bild stellt und 2 Finger zum Peace- Zeichen formt.
Ist dort auch noch eine Dose auffindbar ( meist lie-gen einige in Nähe
des Graffitos), wird diese auch gern in die andere Hand genommen und demonstrativ
einbezogen
oder abwägend kontrolliert, ob der Rest der Dose noch verwertbar
ist. Solche Fotos werden gern benutzt, um bei den Mädchen Eindruck
zu schinden.
7.4. Künstlerisches
Gestalten m. Speckstein:
Speckstein
ist ein weiches Material, das sich leicht verarbeiten läßt.
Mit Speckstein lassen sich Buchsta-ben plastisch darstellen. Die Arbeit
mit Speckstein fördert die Feinmotorik und schult das räumliche
Den-ken. Die Herstellung v. Schmuck aus Speckstein wird im Rahmen eines
offenen Angebotes vorgehalten. Hergestellt wurden Kettenanhänger
unterschiedlicher Art. Einige wurden als Geschenk für die Schwester,
Mutter oder Oma gefertigt, andere haben aus Speckstein Buchstaben für
sich selbst gemacht.
Mit Speckstein
haben ca. 12 Jugendliche gearbeitet.
7.5.Kochgruppe:
Das Kochen
und Backen sind von besonderer Bedeutung. Jugendliche und Jungerwachsene,
die nicht mehr im Familienverband leben, haben häufig Probleme mit
ihrer wirtschaftlichen Planung und dadurch Versorgungslücken und
Geldsorgen. Sie laufen Gefahr, ihren Grundbedarf für die Nahrung
und für Graffiti teilweise durch Ladendiebstähle abzudecken
oder Freunden auf der Tasche zu liegen, die auch nicht bes-ser gestellt
sind. Andere finden durch die Berufstätigkeit der alleinerziehenden
Mutter/Vater keine warme Malzeit vor. Das gemeinsame Kochen vermittelt
lebenspraktische Fertigkeiten, eigenverantwortiche Pla-nung und schult
den Jugendlichen, sich mit einem Minimum an Geld, ein Optimum an Verpflegung
zu si-chern. Der fachliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Aufbewahrung
und Lagerung wird geübt. Für das gemeinsame Kochen bringen Jugendliche
im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zutaten mit. Fehlende
Zutaten werden von den Teilnehmern eingekauft. Sie lernen Preisvergleiche
zu tätigen, men-genbewußt u. gezielt einzukaufen und abzurechnen.
Viele Jugendliche haben Schwierigkeiten, gezielt einzukaufen und vergessen
trotz Einkaufsliste einige Produkte mitzubringen oder wandeln die Liste
eigen-mächtig ab. Das gemeinsame Essen fördert das Gruppengespräch
und den Erfahrungsaustausch unter-einander. DieTeilnehmerzahl liegt je
zwischen 7-20 Personen. Nicht jeder Nachesser wird mitgezählt, ein-zelne
Personen sind so hungrig, daß sie noch 2x auffüllen, weil es
nach längerer Zeit eine warme Mahl-zeit ist. Der Mengenverbrauch
ist unterschiedlich und ist durch das Einfrieren für andere Tage
schwer überschaubar.
7.6. Tischtennis:
Die mobile
Tischtennisplatte ist bei Bedarf jederzeit verfügbar. Gäste
aus dem Stadtteil fordern Sprayer immer wieder zum Spielen heraus. Die
Nutzung würde häufiger sein, wenn sie ständig aufgeklappt
stehen würde, was aber aus Platzgründen nicht möglich ist.
7.7. Kicker:
Der Kicker
fordert regelmäßig Jugendliche zum Wettstreit auf. Für
männliche Jugendliche ist es immer wieder eine besondere Niederlage,
wenn ein Mädchen gegen sie gewinnt. Zu den Öffnungszeiten wird
der Kicker ständig genutzt. Die Teilnehmerzahl schwankt zwischen
4-12 Spieler/innen)
7.8. Nähmaschine:
Die Nähmaschine
der Projektleiterin hat aus Altersgründen "das Zeitliche gesegnet".
Sie wurde benutzt, um ältere Kleidungsstücke zu reparieren und
um Deko- Artikel zu fertigen. Es wird versucht, einen Ersatz zu beschaffen,
weil wir Stoffe batiken, bedrucken oder mit air- brush gestalten wollen,
um daraus Shorts zu nähen. Teilnehmer: einschließlich für
das Handnähen 14 Personen.
7.9 Box-
Sack:
Anfänglich
hatten die Sprayer den Sandsack nicht nutzen wollen, weil sie befürchteten,
die Projektleiterin könnte ihnen Gewaltbereitschaft unterstellen.
Jugendliche aus dem Stadtteil nutzten ihn sofort und wollten mit den Boxhandschuhen
gleich "auf Mann" gehen. Als ältere Sprayer, die auch Fitness- Studios
besu-chen, den Sandsack sahen und benutzten, war der Bann gebrochen. Jetzt
wird der Sack zu den Öff-nungszeiten regelmäßig genutzt.
Einige ziehen
ihren Pulli schon im Flur aus, weil sie nicht schnell genug am Sack sein
können. Wir haben nur 2 Paar Ballhandschuhe und 2 Paar Boxhandschuhe,
daher bleiben die Teilnehmer überschaubar. Das Boxen ist für
die Stadtteiljugendlichen eine wichtige Aggressionsbremse.
7.10 Turntables:
Das Geld
für die beiden "MK" Plattenspieler und das Mischpult hatten Mitglieder
des HIP HOP HH e.V. vor der Piolotphase ersprüht und wurden in der
Pilotphase angeschafft.
Die fehlenden
Kassetten- u. CD- Spieler und der Verstärker werden immer wieder
von Mitgliedern oder Projektteilnehmern mitgebracht. Es ist erforderlich,
daß wir diese fehlenden Geräte anschaffen, da die vor- handenen
Geräte durch ständiges Umstöpseln leiden, weil die Steckbuchsen
stark belastet werden. Diese Geräte sind sehr oft im Einsatz, um
die typische Musik der HIP HOP Bewegung zu produzieren oder zu hö-ren.
Freitags u. an den Wochenendöffnungen werden diese Geräte ständig
benutzt. Die Platten werden von den einzelnen DJ oder Jugendlichen mitgebracht,
weil die Sachmittel zu gering angesetzt sind, es allen Recht zu machen
und der Verschleiß der Platten hoch ist.
7.11 Air-
brush:
Es gab zu
Beginn des Jahres für Interessierte einen Air- brush- Kurs, der 16x
mit 3-4 Teilnehmern statt-fand. Die Teilnehmerzahl war begrenzt, weil
nur einen Kompressor als Leihgabe zur Verfügung stand, der eine 2er
Abzweigung für die Air- brush- Pistolen hatte. Die Vorbereitungsarbeiten
sind so aufwendig, daß die Wartezeiten für mehrere Teilnehmer
zu langweilig wäre und diese dann abspringen würden.
7.12.
Zeichenkurs:
Vom April
an wurde freitags ein Zeichenkurs angeboten. Die Teilnehmerzahl schwankte
zwischen 4 und 10 Teilnehmern und wurde hauptsächlich von jüngeren
Besuchern genutzt.
7.13 Graffiti:
Graffiti
findet schwerpunktmäßig, auch außerhalb der Öffnungszeiten,
am Bunker im Flora- Park statt. Für die jüngsten Sprayer gibt
es dort vielschichtige Probleme:
1. Drogenproblematik:
Eltern haben
erhebliche Bedenken, Kinder ins Projekt zu lassen, wenn ihre Kinder sich
im Span-
nungsfeld
zwischen Süchtigen, Dealern und der Polizei bewegen.
2. Jugendgewalt:
Es ist mehrfach
vorgekommen, daß nicht nur jüngeren Sprayern am Bunker die
Dosen geraubt wor-
Den. Es
gab auch massive Drohungen, wenn Sprayer nicht bestimmte Worte sondern
auch Zitate
gegen die
Polizei sprühen wollten. Trotz Informationen vom HIP HOP HH e.V.
an die Wache Ler-
chenstraße
wurden anscheinend keine Maßnahmen ergriffen, bzw. hat sich die
Situation verändert.
3. Fehlender
Ruf- und Blickkontakt:
Nicht nur
jüngere Sprayer freuen sich, wenn sie besonders geglückte oder
seit längerer Zeit trainie-
rte Techniken
schnell vorzeigen können, damit die Projektleiterin und die restlichen
Jugendlichen die
Freude mit
ihnen teilen. Am Bunker sind die Sprayer vom Projekt abgeschnitten, ebenso
von ande-
ren legalen
Flächen. Bei gelungenen Graffiti muß die Projektleiterin entweder
die Teilnehmer im Pro-
jekt unbeaufsichtigt
lassen oder alle Teilnehmer für den Zeitraum der Besichtigung mitnehmen,
was
den Beigeschmack
von "Aussperrung" und Kontrolle bekommt.
Diese Punkte
haben zu einer erheblichen Veränderung der ehemaligen Struktur geführt.
Es ist nicht mehr möglich, unkompliziert Strom für einen Recorder
zur Wand zu legen, damit beim Sprühen Musik gehört werden kann.
Die längere Anwesenheit am Bunker erfordert das Verschließen
der Projekträume, so daß für nachkommende Teilnehmer der
1. Eindruck entsteht, daß nicht geöffnet ist. Ein Aushang (auch
ein größerer) wird häufig übersehen.
Von Drogensüchtigen
selbst geht keine Gefahr aus. Die Teilnehmer unseres Projektes sehen sie
als Kran- ke an. Das starke Aufkommen der Polizei im Spannungsfeld zwischen
Süchtigen und deren Dealern schafft die Konflikte, weil die jüngeren
Teilnehmer nicht erkennen können, wer aus dieser Kombination Täter,
bzw. Opfer ist.
Lebensmittel
der Hamburger Tafel e.V., die wir nicht einfrieren oder an die Teilnehmer
verteilen können, werden den Süchtigen zur Verfügung auf
die Bank im Flora- Park gestellt, weil der Fixstern an unserem Liefertag
geschlossen ist.
Akut auftretende
Probleme an der Bunkerwand konnte die Projektleiterin oft erst in späteren
Gesprächen nachbesprechen, um den Sachverhalt, der für die Jugendlichen
belastend war, zu klären oder zur Klärung beizutragen.
Es gibt Stadtteiljugendliche,
die das Projekt für sich entdeckt haben, weil sie im Wohnblock vor
unserem Projekt wohnen und sich den Regeln angepaßt haben. Sie genießen
die Öffnungszeiten, weil sie sich von den anderen abnabeln können.
Es ist inzwischen
so, daß einige erworbene Flächen in die Eigenverantwortung
einzelner Sprayer oder Crews übergegangen sind, die im Gegenzug dort
für Ordnung sorgen.
Sprayer des
Projektes organisieren auch selbständig Treffen mit Sprayern aus
anderen Bundesländern.
Auftragsarbeiten
sind wegen Personalmangel und knapper finanzieller Ausstattung schwer
zu beaufsich-tigen und erfordern erheblichen, zusätzlichen Zeitaufwand
der Projektleiterin, der vom Auftraggeber bisher in keiner Weise honoriert
wurde. Es gab Auftraggeber, die angaben, daß angeblich die EG Graffiti
mitge-teilt haben sollte, daß die Sprayer sogar die Dosen noch mitbringen
würden, weil sie vermutlich eine kos-tenlose Instandsetzung ihres
Eigentums erhofften.
Der Aufforderungscharakter
des Projektes würde sich erheblich vergrößern, wenn es
legale Flächen direkt am Projekt geben würde.
Das Sprühen
könnte spontaner ablaufen, weil es wetterabhängig ist und nur
vage geplant werden kann. Das ist auch für diverse Sprayer der Grund,
bei gutem Wetter an Öffnungstagen nicht zu kommen. Er- schwerend
kommt hinzu, daß es uns erst im Sommer 1998 gelungen ist, eine Versicherung
zu finden, die bereit war, mit dem HIP HOP HAMBURG e.V. eine Veranstalterhaftpflicht
abzuschließen. Die Projektlei-terin war nicht gewillt, die Verantwortung
und Haftung für Graffitiaufträge zu übernehmen, weil Auftragge-ber
nicht gewillt waren, die Sprayer zu versichern.
Positivbeispiel:
Kindertagesheim
in Hamm
Der Eingangsbereich
eines evangelischen Kindertagesheimes in Hamm sollte neu gestaltet werden
und die Leiterin bot Material an. Vorgabe, es sollte eine kindgemäße
Illustration an die Wände kommen, die zu den Indianerhütten
paßt.
Der Sprayer
entschloß sich für eine Urwaldlandschaft mit vielen wilden
Tieren, die den Kindern aus dem Zoo bekannt waren. Alle Kinder konnten
zuschauen. Als der Elektriker sah, daß die Decke blau gestrichen
war, schlug er vor, daß die Strahler, die er einbauen sollte, wie
die Sternbilder am Himmel angeordnet werden könnten. Auch sein Vorschlag
wurde angenommen. Die Leiterin meinte im Gespräch mit der Projektleiterin,
daß die vorher oft leerstehende jetzt von den Eltern gern angenommen
wird. Der Sprayer hatte dort gern ge-arbeitet. Er wurde bewirtet und verwöhnt.
Obwohl er kein Honorar bekam, sondern die restlichen Dosen, hat-te ihm
dieser Auftrag viel gegeben, weil ihm nur das Thema vorgegeben war und
er sich voll einbringen und die Freude der Auftraggeber und Nutzer laufend
miterlebte.
Negativbeispiel:
Dach Briefzentrum
H.
8.Einzelfallhilfe:
8.1.Untersützung
in Konfliktsituationen in Verbindung mit illegalen Sprühen:
Konfliktsituationen
in Verbindung mit illegalem Sprühen haben meist einen Vorlauf. Graffiti
wird von jünge-ren Sprayern oft als Mutprobe und Abenteuer gesehen,
den Öffentlichen Raum zu erobern, um "visuelle "Duftmarken nach Aufmerksamkeit
zu setzen. Illegale Graffiti sind auch ein Ventil für eine individuelle
Ge-fühlsscala für die dem Sprayer die Worte fehlen. Für
viele Sprayer ist Graffiti Ausdruck einer anonymen, nonverbalen Kommunikation.
Wenn das Graffito dem Betrachter gefällt, kann sich der Sprayer freuen.
Ärgert sich der Betrachter, bleibt der Sprayer unerkannt oder er
hat seine heimliche Genugtuung. Wenn er durch andere Sprayer geärgert
oder verletzt wurde, bei Trauer oder bei Kritik unter seinesgleichen,
ist das Zerstören eines Graffitos durch Schaffung eines Neuen ein
Ventil, negative Gefühle zu kompensieren.
Sprayer blenden
die Folgen vor einer illegalen Aktion oft aus, weil sie so von sich so
überzeugt sind, daß sie davon ausgehen, daß nur andere,
die weniger klug oder planvoll sind, erwischt werden und daher mit einer
Festnahme nicht rechnen oder sie überhaupt für sich einkalkulieren.
Die Möglichkeit,
die Projektleiterin in dringenden Fällen auch privat anrufen zu können,
ist für eine Anzahl Sprayer ein wichtiger Ersatz für ein verlorenes
Elternhaus..
Hilfen wurden
gegeben durch
270 Besprechungen
von Festnahmen, Vorladungen u. Anklageschriften b. Gerichtsverhandlungen
beim Jugendgericht, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmeprotokolle
6 Arbeitsauflagen
22 Zivilrechtliche
Probleme
1 Begleitung
z. TOA bei der JGH, 5x eigenständig
Anwaltssuche,
ständig, wurde nicht besonders erfaßt
423 Wehrdienstverweigerungen
telefonische
Beratung 282
persönliche
Beratung 141
Entlassung
aus dem Wehrdienst 4
Entlassung
aus dem Zivildienst 2
Entlassung
durch Nachmusterung 2
9 Familiäre
Probleme wg. Graffiti
7 direkte
Hilfe bei/ nach Festnahmen
8.2.Unterstützung
bei Regelungen existenzsichernden Maßnahmen:
Sozialhilfe
41
Anträge/
Empfehlungen f. Dinglichkeits- oder § 5 Scheine 11
Schulische
Probleme 9
berufliche
Probleme 12
Ausbildung
4
Arbeitsamt
9
8.3. Elternarbeit:
Hausbesuche
7
Elterngespräche
19
Telefonate
38
9.Kooperation
mit anderen Institutionen und Jugendhilfeträgern:
9.1 Anwälte:
Der Schwerpunkt
der Arbeit und unzähliger Freistunden besteht darin, ungerechtfertigte
Forderungen mit Hilfe von Anwälten abzuwehren. Es zeigt sich hier,
daß Minderjährige, die nicht den Rückhalt der Eltern hinter
sich haben, auf der Strecke bleiben, weil sie zwar mit Vollendung des
14. Lebensjahres strafmün-dig sind, aber nicht für den Teilbereich
voll geschäftsfähig, um einen Anwalt zu beauftragen.
Die angeblichen
Schadenshöhen der Geschädigten, die zu Hauptverhandlungen führen,
werden selten oder gar nicht zivilrechtlich geltend gemacht. Es kommt
aber auch häufig vor, daß Schäden geltend ge-macht werden,
die in keinem Zusammenhang mit unerwünschten Lackbeschriftungen stehen
(z.B. Ent-moosen einer Außenwand, Streichen der Fenster von innen,
Lackieren von Regenrinnen oder Türen, auf denen keine Beschriftungen
abgebildet sind. Oft handelt es sich dabei um Kostenvoranschläge
für eine Renovierung, bzw. Instandsetzung, die ohnehin geplant war
und nun auf Minderjährige abzuwälzen ver-sucht wird. Auch stehen
die geschätzten Schadenshöhen in keinem Verhältnis zu den
Forderungen der Fachfirmen für Graffiti- Beseitigung.
Beispiel
1, Lärmschutzwand in Lüneburg:
Die Schadenshöhe
wurde von einer Firma mit 350.000 DM, eher das Doppelte, beziffert. Nachdem
be-kannt wurde, daß die Projektleiterin involviert war, reduzierte
sich die Summe auf 35.000 DM, beim letzten Angeklagten nochmals auf 25.300
DM. Zivilrechtlich abgefordert wurde nichts und ist auch in Kürze
verjährt. Die Prozeßserie wurde 1998 beendet.
Beispiel
2, Hamburg:
Eine Mädchengruppe
wurde festgenommen, die einen Sachschaden von angeblich 66.000 DM verursacht
haben soll. Die Mädchen haben dort, wo sie entlang gegangen waren
alles beseitigt, auch fremde Schrift-züge in "tag"- Art. Übriggeblieben
ist eine Wand, deren Streitwert mit rd. 1.800 DM angegeben wird, wobei
der Vorschaden nicht in Abzug gebracht wurde und beim Zivilgericht anhängig
ist.
Beispiel
3, Hamburg:
Ein Sprayer
wurde angeklagt, ebenfalls einen Schaden v. 66.000 DM verursacht zu haben.
Selbst eine Geschädigte, die ihn vom Sehen her kannte, hielt ihn
für unschuldig und teilte dies dem Richter mit. Er wurde freigesprochen.
Beispiel
4, NRW:
Zwei Sprayer
wurden angeklagt, Sachschäden von mehreren Hunderttausend DM verursacht
zu haben und zu Haft auf Bewährung verurteilt. Durch Beratung der
Projektleiterin kam in der Berufungsverhand-lung heraus, daß diverse
Beweise des BGS nicht haltbar waren. So wurde ihre Angabe, eine Begutach-tung
von Graffiti- Schriften sei nicht möglich, vom LKA Düsseldorf
bestätigt. Es stellte sich in der Verhand-lung heraus, daß
ein Beamter das Vernehmungsprotokoll unterschrieben hatte, der die Vernehmung
nicht geführt hatte. Die Berufungsverhandlung muß erneut begonnen
werden, weil die Hauptverhandlung um mehr als 10 Tage unterbrochen wurde,
macht jedoch keinen Sinn mehr, weil die zivilrechtlichen Folgen bereits
verjährt sind.
Beispiel
5, Berlin:
Durch das
Info- Blatt von `95, was ein Anwalt in Berlin nutzte, wurde ein Sprayer
vom Straftatbestand der Sachbeschädigung, gem. § 303, § 304 freigesprochen,
weil das Gericht erkannte, daß die Züge rück-
standslos
gereinigt werden können, somit eine Ordnungswidrigkeit (Verschmutzung)
vorlag.
Beispiel
6, Hamburg:
Zwei erwachsene
Sprayer wurden vom Wachdienst der DB beschuldigt an einem S- Bahnhof gesprüht
zu haben. Die Beiden bestritten gegenüber der Projektleiterin die
Tat. Es erfolgten Hausdurchsuchungen und Anklage. Die Projektleiterin
schlug ihnen vor, einen Anwalt zu nehmen und eine Farbanalyse zu beantra-gen.
Ergebnis: Freispruch!
Es konnte
die Anwaltskartei um weitere Anwälte aus verschiedenen Bundesländern
erweitert werden. Die Kommunikation zwischen den Anwälten wird durch
die Projektleiterin gefördert, durch Austausch von Ur-teilen, um
Möglichkeiten für eine Korrespondenzanwaltschaft zu ermöglichen.
Ein Anwalt
aus NRW teilte mit, daß seit der Zusammenarbeit mit der Projektleiterin
kaum noch Jugend-liche in Köln verurteilt wurden.
Anwälte
schicken inzwischen unaufgefordert Urteile, die auch für Kollegen
in anderen Bundesländern von Bedeutung sein könnten.
Andere Anwälte
melden sich, um mitzuteilen, daß sie von Kollegen gehört haben,
daß die Projektleiterin Anwälte für Graffiti- Prozesse
sucht und bieten ihre Hilfe an.
Ein Anwalt
aus Bremen kam nach Hamburg, um Sachfragen, die für seinen Mandanten
von großer Be-deutung waren, mit der Projektleiterin zu besprechen.
9.2. JGH:
Kontakte
zur JGH Hamburg sind stabil und werden bedarfsorientiert wechselseitig
genutzt, wenn
es um
Arbeitsauflagen geht,
um soziale
Anbindungen von Sprayern,
um Rückfragen
zu Sachproblemen
oder
zur Unterstützung oder Übernahme des TAO.
Jugendgerichtshilfen
aus anderen Bundesländern nehmen Kontakt zum Projekt auf, weil die
betreffenden Jugendlichen
mit ihrer
Anklageschrift im Projekt waren,
weil
sie bereits mit dem Projekt einen TOA begonnen haben,
mit dem
Projekt einen TOA wünschen u.
weil
sie Arbeitsauflagen im Projekt ableisten wollen.
Sozialarbeiter
der JGH machen sich aus eigenem Antrieb zunehmend über Graffiti sachkundig.
9.3. Richter/Staatsanwaltschaft:
Bedarfsorientierte
Kontakte zu Jugendrichtern in Hamburg
vermitteln
neue Kenntnisse, was in der Szene möglich ist,
korrigieren
falsche oder veraltete Begriffe, die oft noch von der Polizei/BGS benutzt
werden,
widerlegen
Behauptungen über die Möglichkeit der Substanzverletzung
bei Reinigung durch neue Informationen über Reinigungsmittel,
die ohne Substanzverletzung Lacke oder Markerflüssigkei-ten entfernen,
ob schon
ein TOA begonnen oder abgeschlossen ist, oder Hintergrundinformationen
über Ju-gendliche, die nicht zur JGH gehen, um pädag. Maßnahmen
vorzuschlagen, wenn diese es wollen u. wegen Annahme einer Bewährungshilfe.
9.4. Freie
Arbeit:
Es wurde
der Kontakt zur FREIEN ARBEIT aufgebaut, um jungerwachsenen Sprayern die
Möglichkeit zu geben, Geldstrafen durch Sozialstunden abzuarbeiten,
um sie vor Haftstrafen zu bewahren.
9.5. Jugendeinrichtungen:
Es gibt sehr
gute Kontakte nach München zum Jugendhaus Zeugnerhof, Berg am Leim,
wo langjährige gute HIP HOP Arbeit geleistet wird.
Die Kontakte
nach Berlin sind lockerer, was daran liegt, daß die Projekte oft
nur kurzfristig im Angebot sind, nur Teilbereiche der HIP HOP Bewegung
abgedeckt haben und von wechselndem Personal abge-deckt werden. Die Projektteilnehmer
und Vereinsmitglieder vom HIP HOP HAMBURG e.V. kommen mit der oft gewaltbereiten
Szene Berlins schlecht zurecht.
Der Kontakt
nach Dresden besteht weiterhin zum Jugendhaus in der Gambigstr.
In Erfurt
hat der HIP HOP Hamburg gute Kontakte zur Graffitigruppe der Gewerkschaftseinrichtung
AR--BEIT & LEBEN. Es gab bereits Besuche und Gegenbesuche u. work-shops.
Nach Schmalkalden/Thüringen
ist der Kontakt zur Villa K e.V. aufgenommen und stabilisiert worden.
Wir hatten bereits mehrfach Besuch von Einzelnen und auch von Gruppen.
Der Kontakt zum Leiter der JGH, Landkreis Thüringen, wurde aufgebaut.
Die Kinderbeauftragte
von Kassel steht in Kontakt zum Projekt. Dort gibt es erhebliche Probleme
zwi-schen Sprayern und BGS. Die Projektleiterin wurde gebeten, an einem
Arbeitskreis, der Mitte Februar ´99 geplant ist, teilzunehmen.
Es gibt auch
Kontakte zu einzelnen Projekten, bzw. auch zum HDJ und JGH in Dortmund.
In Bielefeld
läuft gute HIP HOP ARBEIT im AJZ. Die Veranstaltungen sind ausgesprochen
gut und nieder-schwellig und werden auch von Jugendlichen aus Hamburg
angenommen.
10.
Elternarbeit:
Eltern jüngerer
Sprayer haben zunehmend Interesse, wo ihre Kinder sich aufhalten und informierten
sich über die Angebote. Einige der Jugendlichen haben im Projekt
Freundschaften geschlossen und besuchen sich auch außerhalb der
Öffnungszeiten und übernachten auch zeitweilig dort. So kommt
es zu Entlastun-gen von alleinerziehenden Müttern und zeitweilig
auch zu kleinen Fahrgemeinschaften und "Bringe- Tou-ren". Eine Großmutter,
die für ihre Enkel legale Sprühmöglichkeiten suchte, ist
inzwischen häufig und gern im Projekt und für die jüngeren
Sprayer die "HIP HOP OMA" geworden. Ältere Sprayer begegnen ihr mit
viel Respekt und Zuneigung, weil sie die Interessen ihrer Enkel unterstützt
und den Bezug zur Jugend sich erhalten hat.
11.
Ermitlungsgruppen:
Bei der Mitwirkung
während der Akteneinsicht stellt die Projektleiterin immer wieder
fest, daß die Ermitt-lungsbeamten der Landespolizei und des BGS
vorgefertigte und stark veraltete Kriterien an die Staatsan-waltschaft
und Richter verbreiten. In Gesprächen mit einzelnen Ermittlungsbeamten
konnte die Projektlei-terin feststellen, daß einigen der jeweiligen
Ermittlungsbeamten die neueren Erkenntnisse durchaus be-kannt waren, diese
Erkenntnisse jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht unbekannt blieben.
Dies bezog
sich beispielsweise
auf die Entfernbarkeit
von Lacken und Markerfarben von diversen Untergründen,
auf Mehrfachbelegungen
von "tag"- Namen,
die Behauptung,
daß der "tag"- Name ein unverwechselbares Namenskürzel
sei,
daß
es ein Graffiti- Alphabet gäbe,
der
Unmöglichkeit, Graffitischriften gutachterlich zu bewerten.
Erschwerend
kommt hinzu, daß die Ermittlungsgruppe Graffiti Hamburg sich über
die Urheberrechte eines Zeichners und die der Projektleiterin hinwegsetzte
und dem Ansehen des LKA Düsseldorf Schaden zufüg-te. Auch der
HIP HOP HAMBURG, besonders die Arbeit der Projektleiterin wurde geschädigt,
da durch die unrechtmäßige Werbung mit dem Vereinsnamen auch
außerhalb Hamburgs der Eindruck entstand, daß an der Verläßlichkeit
der Projektleiterin zu zweifeln sei.
Der hohe
Zeitaufwand und die finanziellen Einbußen konnten niedrig gehalten
werden, weil Sprayer mit Internetanschluß für die Richtigstellung
gesorgt haben. Graffiti- Magazine haben den richtigen Sachverhalt veröffentlicht,
damit wieder Ruhe eintritt. Auffallend ist, daß nicht nur die Ermittlungsbeamten
des BGS be-stimmte, generelle Sachverhalte über die HIP HOP Szene
voneinander abschreiben und die veralteten Er-kenntnisse von 1983/84 als
Sachverhalte von heute aktenkundig machen, sondern auch die Ermittlungs-beamten
der EG- Graffiti schreiben von einander ab. So wurde von der EG Graffiti
Hamburg ein Elternin-formationsblatt verbreitet, in dem
l. die
"tags" spiegelverkehrt abgedruckt waren, was der Szene vermittelte, daß
dort die Lesekennt-
nisse nicht
all zu groß sind.
2. Die "tags"
stammten von einer ehemaligen Street- Gang, also aus einem vollkommen
anderen
Täterkreis,
der zu seiner Gewaltbereitschaft auch Graffiti als Markierung seiner Reviergrenzen
und zur
Verbreitung des Gang- Namens nutzt.
3. Der Begriff
der gesamtschuldnerischen Haftung wurde sachlich falsch angewandt.
4. Die zivilrechtlichen
Folgen wurden lt. Anwälte falsch beschrieben. Es wurde behauptet,
daß
ein Sprayer,
wenn er an einer vorher schon besprühten Wand sprüht, erwischt
wird, den Ge-
samtschaden
tragen müsse. Diese Auskunft ist falsch. Vorschäden, die nachweislich
von ande-
ren Tätern
stammen, müssen nicht vom erwischten Täter auch übernommen
werden.
In einem
anderen Faltblatt wird der Begriff Sachbeschädigung falsch definiert.
Da ich nur eine Seite zuge-faxt bekam, kenne ich nicht die entsprechende
Behörde. Dort wird behauptet, daß eine Sachbeschädi-gung
immer dann vorläge, wenn für den Eigentümer ein "nicht
unerheblicher Aufwand bei der Instandsetz-ung entsteht."
Richtig ist
nach BGH- Urteilen, daß eine Sachbeschädigung immer dann vorliegt,
wenn die Substanz der Sache oder deren "technische Brauchbarkeit"
eingeschränkt wurde oder bei der Entfernung zwangsläufig entsteht.
Die Projektleiterin
hatte 1995 in den Fachzeitschriften NJW und Strafverteidiger nach Graffiti-
Urteilen ge-sucht und den Anwälten mitgeteilt. Seit dieser Zeit hatten
die Freisprüche wg. Sachbeschädigung stark zugenommen, oft aber
erst in 2. Instanz.
Das hatte
zur Folge, daß die Ermittlungsbehörden immer aufwendigere Ermittlungsmethoden
anwandten, um Sprayer einer Straftat zu überführen, was Seitens
der Sprayer zu weiteren Gegenaktionen führte.
So wurde
begonnen,
1.eine
Sprayerkartei einzurichten, in der Fotos und Fingerabdrücke der
Tatverdächtigen gespei-
chert
wurden.
2. Es
gab die ersten DNA- Analysen in Hamburg und Dresden ( durch Haaruntersuchungen)
3. In
Frankfurt wurden feinmikroskopische Untersuchungen an einem Sprüh-
cap vorgenommen
mit
Fasern von Hosen eines Tatverdächtigen, der nicht am Tatort gesehen
oder festgenommen
wurde,
per Durchsuchungsbefehl des Gerichtes verglichen. Es gab einen Freispruch,
weil der
Richter
die Fasern als einziges Indiz für nicht ausreichend ansah.
4. In
Stuttgart wird jetzt ein Speichel, bzw. Blut- Test erzwungen, um festzustellen,
ob die verwert- baren Haut- u. Schweißspuren damit identisch
sind.
Die Farbproben
sind in den meisten Fällen nicht verwertbar, weil sich Sprayer nicht
wie Lackierer, son-dern eher wie Maler verhalten und die Farben an der
Wand mischen, anstatt Schicht für Schicht trocknen zu lassen. Dosen
werden in riesigen Mengen produziert und automatisch abgefüllt. Die
Farbe in der Dose und die Farbe an der Wand lassen sich in den seltensten
Fällen nachweisen, weil beim illegalen Malen nicht weisungsgemäß
ausreichend geschüttelt wird und sich die Farbpartikel nicht richtig
vermischen. Bei neuen Dosen ist der Farbton anfangs etwas heller, bei
Restdosen dunkler.
Fingerabdrücke
auf Dosen am Tatort beweisen nicht unbedingt eine Täterschaft, da
inzwischen die Mehr-zahl der Sprayer gibt, die illegal und legal mit Handschuhen
sprühen. Fingerabdrücke besagen lediglich, daß diese Person
die Dose in letzter Zeit angefaßt hatte. Oft werden Dosen beim legalen
Sprayen ver- oder getauscht oder auch kurz ausgeliehen. In Farbgeschäften
oder bei uns in den Räumen werden Do-sen in Farbkombinationen von
Sprayern zusammengestellt, auch von angefaßt, denen die Dosen nicht
gehören oder kaufen wollen, dann aber wieder zurückstellen.
Auch der
Versuch, an sogen. caps (=Sprühköpfe) nach Faserspuren zu suchen
ist ein unverhältnismäßi-er Aufwand, der wenig beweist,
da Sprüh- caps, die ehemals dick sprühten, durch die Farbablagerungen
als "Fineliner" weiter benutzt werden. Auch benutzte caps werden weitergegeben
oder von Dosen abge-zogen und mitgenommen, wenn sie nicht verstopft sind.
So ist es durchaus möglich, daß die Fasern vom Vorbesitzer
stammen.
Bei gemeinsamen,
legalen Aktionen kommt es bei Aufräumaktionen vor, daß Handschuhe
zurückgelas-sen oder weggeworfen werden, die ein anderer noch für
verwendungsfähig hält und mitnimmt. Wenn die-se dann doch nicht
genutzt werden, kommt es durchaus vor, daß sie mit den Restdosen
zurückgelassen werden, um sich nicht mit überflüssigen
Ballast zu belasten.
12.
Öffentlichkeitsarbeit:
Die Printmedien
und auch TV und AUDIO- Medien nutzen immer wieder die Erfahrungen vom
HIP HOP HAMBURG e.V. Die Projektleiterin wird auch von überregional
tätigen Journalisten einbezogen, um die Sichtweise der Sprayer zu
artikulieren. Die Projektleiterin stellte fest, daß in letzter Zeit
politische Kon-zepte aus Amerika übernommen und unverändert
für deutsche Verhältnisse angewandt werden.
Graffiti
reduziert sich nicht vorrangig durch strafrechtliche Konsequenzen, sondern
durch szenebezogene Freizeitangebote, durch Öffnungszeiten, die bedarfsorientiert
und flexibel sind, und schnelle Einzelfall-hilfen.
Legale Wände
und auch der TOA sind starke und schnelle Mittel, dem Jugendlichen Eigenerfahrung
zu vermitteln, wie sich ein Geschädigter fühlt, wenn sein Besitz
durch Außenstehende beeinträchtigt wird und
wie lange
ein Geschädigter benötigt, die unerwünschten Beschriftungen
zu entfernen. Die Medien sollten über diese Möglichkeiten des
Trainings für Eigen- u, Mitverantwortung stärker informiert
werden, damit sich Geschädigte für eine Zusammenarbeit mit der
JGH ermutigt fühlen.
Die Öffentlichkeitsarbeit
und Vernetzung der Sprayer haben via Internet und Magazine stark zugenom-men.
Die Lobby der Graffitigegner ist in gleicher Weise vernetzt wie die der
Befürworter. In Amerika wer-den Sprayer bereits übers Internet
gesucht. Die Graffiti- Arbeit der Projektleiterin ist zunehmend bei Spezi-alfirmen
für Graffiti- Entfernung bekannter geworden und sie erhält immer
günstigere Angebote. Einige der Firmen arbeiten zu wesentlich günstigeren
Bedingungen, als die DB in Rechnung stellt.
Es ist in
anderen Bundesländern wohlwollend zur Kenntnis genommen worden, daß
man in Hamburg pä-dagogisch am sinnvollsten im Umgang mit Sprayern
reagiert. Nachfragen und Abforderungen des Kon-zeptes und des Schlußberichtes
der Arbeit nehmen zu. Es wäre kostengünstiger, wenn der Text
auf einer Diskette gespeichert zu bekommen wäre, weil man ihn per
E. Mail verschicken kann und der Postversand günstiger ist.
© Barbara
Uduwerella
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