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Achtung, frisch gestrichen? Der Lack ist ab!!! Die DB rüstet ihre Züge um und lackiert einheitlich um. Das ist sehr schön, weil es meine Arbeit erleichtern wird, denn wo der Lack identisch ist, werden auch die Kosten für die Beseitigung unerwünschter Nachlackierungen aller Art vergleichbar sein. ABER: Was kommt jetzt ans Tageslicht? Betrug und unrechtmäßige Bereicherung in unbeschreiblicher Höhe. Oder ist die Motivation zur Arbeit so unterschiedlich? Ist der Verbrauch der Mittel so unterschiedlich, dass man häufig 3 Waggons damit lackieren könnte? Material pro Waggon:* 18 kg Metallgrund 21 kg Basaltgrau 3 kg Rot 3 kg Schwarz 18 kg Lichtgrau Alle Lacke sind Zwei- Komponenten- Lacke auf Wasserbasis, (abgekürzt 2K- Lacke). Nach jedem Arbeitsgang wird die Farbe bei 70° getrocknet und durchgehärtet. Arbeitszeit pro Waggon:* Es werden einschließlich Vorarbeiten 80 Arbeitsstunden veranschlagt!!!! Kosten pro Waggon:* 10.000 DM
Da bleiben Fragen offen: Weshalb hatte die DB Hamburg für nachweislich festgestellte 15 qm Reinigung 133 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt und 3 Tage Nutzungsausfall geltend gemacht und wollte 12.000 DM haben? Warum will das Ausbesserungswerk Kassel z.B. rd. 34.000 DM für die Lackierung einer Waggonseite haben? Warum will man in Bremen rd. 4.000 DM für die Reinigung einer Waggonseite haben und macht 33 Arbeitsstunden geltend und 10 Tage Nutzungsausfall? Die Reinigung erfolgte so schnell, dass sie vor dem Tatzeitpunkt erfolgte. Vermutlich mussten die Arbeiter eine längere Ruhezeit haben, bis der Geschwindigkeitsrausch vorbei war; denn die Tat war nachweislich erst am 13.07.00, gereinigt wurde jedoch schon am 23.06.00. Wer noch Verfahren offen hat, sollte auf jeden Fall mit seinem Anwalt über die zivilrechtlichen Kosten reden. Die Frage stellt sich, ob die Lackkosten für die Umlackierung bezahlt werden müssen, wenn der Zug gereinigt werden könnte. Müsste bei einer minimalen Substanzverletzung, falls sie überhaupt entstanden ist, eine Neulackierung wegen Umgestaltung, zu erheblichen Abschlagszahlungen führen, weil der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht hat und dieser nicht nachgekommen ist? Wenn ja, dann müsste sich der oder die Geschädigte die Wertsteigerung anrechnen lassen. Das sind offene fragen, die nur ein Anwalt bzw. die ÖRA beantworten kann. Um überhaupt festzustellen, wann und mit welcher Farbe der Waggon lackiert wurde, ist der Nachweis, bzw. Einblick oder Vorlage der Reinigungs- u. Wartungsunterlagen erforderlich. Unabhängig von diesen Fakten: Illegales Sprühen ist ein Zukunftskiller! Denkt darüber auch mal nach!!! UDU * Fakten entnommen aus der DB Zeitschrift mobil, Ausgabe 06/01 © Barbara Uduwerella |