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10 Jahre HIP HOP in Hamburg retur Graffiti war mir aus der APO- Bewegung ein Begriff. Durch die starke Pressekonzentration und der fehlenden finanziellen Mittel hatte die APO kein Sprachrohr, Flugblätter fanden nicht die Aufmerksamkeit, die man sich wünschte. So wurden die Wände zur Zeitung. Die "Verlagsarbeit auf fremden Wänden" war mühsam, weil unsere Bewegung selbst in Bewegung war und von Stadt zu Stadt fuhr und die Sponti- Sprüche auf sogen. Spuckis verklebten oder in "Großauflage an die Wände produzierten. Eiffe war der erste Hamburger, der seinen Namen mit Sponti- Sprüchen verband und die Werbung für Produkte zur Werbung für sich selbst machte. Er nutzte die Werbeflächen innerhalb der Bahnen für seine Zwecke und machte selbst das SPIEGEL- Magazin auf sich aufmerksam. Mit Graffiti der HIP HOP Bewegung konnte ich zuerst nichts anfangen. Ich stand irgendwo und sah zuerst einen Zug von der RTA- Prominenz und dachte, "Was ist das denn für eine Reklame!?!" Später gab es jede Menge anderer, bunter Züge, die immer mit einzelnen Worten, mit oder ohne Figuren verziert waren, die sich immer wiederholten. Anfangs glaubte ich an eine gute Idee der Bundesbahn und dachte, "Was waren wir blöd, warum haben wir von anderen Leuten die Wände benutzt, wo die DB Spaß an Farbe hat." Dann hatte ich jedoch Zweifel, daß wir von der DB die Genehmigung bekommen hätten, weil die meisten Leute der APO eine üble Handschrift hatten und nicht so designmäßig schreiben konnten. Nur wer waren die Schreiber? Ich hatte damals nicht die geringste Ahnung. Es muß so 1985 gewesen sein, da stieg ich mit meinen Kindern JUNGFERNSTIEG aus und sah Jugendliche auf Skateboarden rumtoben, verfolgt von ausländischen Jugendlichen, die sich einen Mordsspaß machten, die Skateboarde abzujagen, um sie in die Alster zu werfen. Andere waren damit beschäftigt, ei-gentümliche Zeichen mit Markern auf Bänke und Wände zu schreiben, die ich nicht immer entziffern konnte. Meine grottenschlechte Handschrift wirkte dagegen wie eine Schönschriftvorlage. Am 01.06.89 begann meine Arbeit im TREFF e.V., um für den Stadtteil offene Kinder- u. Jugendarbeit anzubieten. Das Bezirksamt Nord stellte dem Verein eine alte Baubaracke, Relikt von Sielarbeiten, für die Ju-gendarbeit zur Verfügung. Durch Leerstand war sie verunziert worden mit Klo-Sprüchen und Nazi- Parolen. Laternenplakate vor den benachbarten Fachhochschulen Armgardtstr. u. Lerchenfeld motivierte die Kunst-studenten nicht, sich an der Baracke auszutoben, aber es lockte Sprayer. Die Sprühgenehmigung erteilte ich eigenmächtig, weil jeder weitere Farbklecks nur eine Wertsteigerung bedeuten würde. Kaum waren die Dosen ausgepackt, war auch schon die Polizei da. Nachbarn hatten sie gerufen. (Die Wache 31 war auf Draht, im TREFF wurde schon mehrfach eingebrochen.) Es dauerte nicht lange und das 1. Graffito war fertig. Schon nach kurzer Zeit war die Baracke ständig von einer Aerosol- Wolke umgeben. Die von Nachbarn gefürchtete Lärmbelästigung blieb aus, nur Klagen, daß die Baracke so schnell immer wieder "anders" aussah und man sich "gar nicht an die neuen Bilder gewöhnen könne". Diese Sprayer erzählten mir etwas von Kunst. Durch sie erfuhr ich zuerst, daß es eine SOKO Graffiti geben würde, die die Sprayer jagt, weil diese auf Bahnen sprühten. Eigentümlicherweise zogen diese Sprayer in Gruppen zur SOKO GRAFFITI der DB, um dort Fotos von Graffiti anzuschauen, die auf Zügen angebracht wurden. Mich hatte es gewundert, weil ich mir nicht vorstellen konnte, daß bei Strafverfolgern derartiges möglich sei, aber es war so, dort gab es auch manchmal Aufträge! 1990 erfuhr ich von Sprayern, daß ihnen die DB immer Rechnungen zustellte und Geld haben wollte, ob-wohl sie vom Gericht "freigesprochen" wurden. Ich ließ mir diese "Freisprüche" zeigen und konnte erken-nen, daß es keine waren, sondern das Verfahren war eingestellt worden mangels öffentlichen Interesse oder wegen Geringfügigkeit. Der Geschädigte, hier die DB, kann in solchen Fällen probieren, die Schadenssum-me abzukassieren. Das hat die DB auch gemacht, weil sie eine der Hauptgeschädigten der Sprayer war. Zuerst wurden Rechnungen geschickt und zum Schluß Mahnbescheide, die dann rechtskräftig wurden und den Jugendlichen Schuldtitel bescherten,die eine Laufzeit von 30 Jahren hatten. Schuld war die Untätigkeit und Unwissenheit der Sprayer und deren Eltern. Viele Eltern hatten geglaubt, daß mit den vom Jugend-richter verhängten Arbeitsauflagen die Schäden abgearbeitet wurden und sich keine Hilfe geholt. Ich fand einen Anwalt, der bereit war, mit Jugendlichen über den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivil-recht zu diskutieren und sammelte Fragen, um zu verhindern, daß einzelne Sprayer sich durch die Art der Fragestellung outen. 4 Kleinplakate wurden aufgehängt, eines davon im Vorraum der SOKO, bei der ich an-gefragt hatte. Man sollte meinen, daß man froh war, daß Jugendliche erfahren, was ihnen blüht. War man auch, aber es hatte den Anschein, daß auch die SOKO einen Informationsbedarf hatte, was das Straf- und Zivilrecht betraf, denn 2 Beamte kamen in Zivil, gaben vor, ohne sich vorzustellen, sie "interessierten" sich für Graffiti und wollten allen Ernstes mit dabei sein. Wie es so ist, man begegnet sich im Leben meistens zweimal, so auch einige Sprayer und die SOKO, die sich dann begrüßten, was zum doppelten Rittberger führte u. mein Vertrauen in die staatliche Obrigkeit einen Kratzer bekam. Es gab meinerseits eine Beschwerde. Das Gespräch mit dem Leiter der SOKO verlief sachlich. Er bat mich um Verständnis, was ich aber nicht hatte, weil ich mich gelinkt fühlte. Später gab er mir zu verstehen, wenn keine illegalen Namen an der Außenwand erscheinen würden, gäbe es für die SOKO keine Gründe, unsere Einrichtung zu durch-suchen. 1991 wurde der Kontakt zur Hamburger Hochbahn durch den Pressesprecher intensiviert. Sprayer hatten die Möglichkeit bekommen bei der Hamburger Außenwerbung Stellflächen zu besprühen und bekamen Ma-terial gestellt. Leider (für die Sprayer) waren die Werbeflächen der U- Bahnhöfe ständig vermietet (GOTT-SEI-DANK für die HHA), so daß kaum Graffiti statt Werbung zu sehen war, aber die Schäden bei der HHA waren im Bereich der HHA niedriger als bei der DB. Die DB lehnte den Täter-Opfer- Ausgleich freundlich ab, weil sie die härtere Gangart bevorzugte. Im gleichen Jahr wurde mit dem Graffiti- Projekt eine Sonderausstellung im Museum Altona ausgerichtet, die eigentlich nur bis Ende Mai laufen sollte, aber wegen der hohen Besucherzahlen bis Mitte September lief. Im Katalog konnten die unterschiedlichen Beteiligten sich per Aufsatz darstellen. Ich nutzte erstmalig die Gelegenheit, die zwiespältige Haltung der SOKO zu kritisieren, einerseits Strafverfolger (= Gegner) der Sprayer zu sein und andererseits deren Auftragsbeschaffer (= Freund), der als Kumpel bereit stand. Inzwischen hatte die SOKO begonnen, Aufträge an uns weiterzugeben, was ich gut fand. Die Baubehörde gab den Bauzaun am Flughafen frei, um Werbung für den 3. Leitungsbaukongress sprühen zu lassen. Gage: 1 Kopierer und die Restdosen. Presse und TV nahmen zunehmend Anteil an unseren Aktivitäten und hatte viele Fragen, wir viele Antwor-ten. Im NDR III- Bericht zum Thema Graffiti äußerte sich ein SOKO- Beamter abschließend mit den Worten: "Die Problematik der Sprayer geht mir am Arsch vorbei!" So sahen die Ermittlungsergebnisse manchmal auch aus. Das war der Startschuß für mein Interesse für rechtliche Fragen. Ich suchte zuneh-mend Anwälte,weil das, was von der SOKO als Ermittlungsergebnisse vorlag, in vielen Fällen nicht mehr stimmte, zumindest, was die Sprayer aus unserem Projekt betraf. Ich begann Jugendliche als Vertrauensperson zu den Strafprozessen zu begleiten. Es stellte sich oft heraus, daß die anwesende Jugendgerichtshilfe (JGH) nichts von den Jugendlichen wußte, weil diese dort nicht zur Beratung waren. So wuchs die Zusammenarbeit mit der JGH zum Wohle der Jugendlichen. Die Jugendrich-ter waren froh, wenn die Jugendlichen eine soziale Anbindung hatten und dort an einer Schadenswiedergut-machung arbeiteten und stellten die Verfahren oft ein. Schon damals fiel auf, daß Sprayer von anderen Sprayern belastet wurden, die nicht mit ihnen gesprüht hatten, sich aber als Schriftsachverständige ausga-ben und vom unverwechselbaren "style" sprachen. 1992 wohnte ich einer Gerichtsverhandlung bei, wo erstmalig aktenkundig wurde, daß die DB 2 Waggons doppelt angeklagt hatte. (= Geschäftsnummer Ds 23 Js 27/92) So sollten die Jugendlichen F&N in der Nacht vom 6.11. zum 7.11.91 die Waggon Nr. 471 424-2 und Nr. 871 024- 6 in Bergedorf besprüht haben ( 6.628,--DM) und dann in der Nacht zum 28.11.91 noch einmal und einen weiteren Waggon, diesmal jedoch nur ein Schaden von 3.598,-- DM. Dazwischen will die DB gereinigt haben. Wenige Wochen vor der Verjährung wurden dann rd 35.000 DM gesamtschuldnerisch in Rechnung gestellt, davon 3 Waggon mit dem Vermerk "Reinigung nach Fotoalbumn, 1 Waggon, der in der Hauptverhandlung nicht mit der Nummer abgestraft wurde, hatte plötzlich eine Nummer und ein Schaden, der mangels Beweises eingestellt wurde und rd. 10.000 DM betrug, wurde auch in Rechnung gestellt. Mit den Eltern wurde abgesprochen, es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen, aber das war nicht erforderlich, weil der Sachbearbeiter sehr nett war und sich dafür eingesetzt hatte, das Problem gütlich aus der Welt zu schaffen und rd. 16.000 DM herausrechnete. Auch bei der Süderelbbrücke, die angeblich von einer Gruppe gemeinschaftlich besprüht und gesamt-schulderisch mit einer Schadenshöhe von 120.000 DM Reinigungskosten beziffert wurde, endete nicht so, wie es die Ermittlung darstellte. Die Sprayer waren zu unterschiedlichen Zeiten anwesend gewesen, einige davon bestritten die Tat. Der Hauptbelastungszeuge blieb der Verhandlung als Zeuge fern. Diese Scha-denssumme wurde nicht abgefordert und verjährte. 1993 bemerkte ich erstmals, wie junge Sprayer nicht nur einzelne Buchstaben von "styles," sondern auch "tags" von Kings imitierten und förmlich trainierten. Einige gaben an, daß es "Bock macht, mit fremden "tags" die Bilder der Gegner zu "crossen" (=zerstören), weil es spannend sei, wer wem auf "die Fresse kloppt!" Eigentümlicherweise wußte die SOKO nichts davon. Die sogen. "black-books" waren in vielen Fäl-len out und eine Kombination zwischen "travel-books" und "black-books". 1993 befragte ein Anwalt erstmalig einen SOKO- Beamten, ob er seine besondere Qualifikation durch ein Kunststudium oder durch eine Fortbildungsmaßnahme beim LKA als Schriftsachverständiger erworben ha-be. Der Beamte mußte einräumen, daß er seine Kenntnisse von festgenommenen Sprayern habe und von denen, die aus der Szene ausgestiegen seien.Das Verfahren endete mit einem Freispruch. In Hamburg verbreiteten sich sogenannte smilies wie die Windpocken. 1993 erschien auch eine Ausgabe "Wir vom BGS", auf der ein Graffito eines Münchners abgebildet war. Verständlicherweise war diese Ausgabe nach kurzer Zeit vergriffen. Auf der Titelseite war ein Zug abgebildet, der von einem Münchner King besprüht wurde. Auch wenn die SOKO- Graffiti der Bahnpolizei aufgelöst war, so blieb die Arbeitsweise gleich, wie ich dem Text entnehmen konnte. Man beklagte sich sinngemäß, daß man sich nicht mehr so intensiv um die Ju-gendlichen kümmern kann und dadurch die Aufklärungsquote sank. 1993 fand auch die Gerichtsverhandlung statt, für die ein Sprayer verantwortlich gemacht wurde. Eigentümlicherweise gab es auch in anderen Bundesländern plötzlich diese Grinsegesichter. Durch die eingeführte Kinderarbeit im TREFF wurde der Freiraum für Sprayer reduziert. Erschwerend kam hinzu, daß die neue Mitarbeiterin eine Gegnerin von Graffiti war und diese versuchte auszugrenzen. Es knallten zwei Extreme aufeinander. Beide Seiten litten unter der Sprannung. Der Wunsch nach Abgrenzung von der Kinderarbeit wuchs bei den Stadtteiljugend und den Sprayern, die inzwischen aus ganz Deutschland anreisten und ihre Freunde aus dem Ausland mitbrachten. 1994 wurde der HIP HOP HAMBURG e.V. ge-gründet. 1995 wurde in Hamburg die EG Graffiti (Ermittlungsgruppe Graffiti) der Landespolizei gebildet. Am 1.8.95 kamen Reporter der BILD- HAMBURG auf das TREFF- Gelände und wollten eine Reportage über Graffiti machen und suchten 2 legale und 3 illegale Sprayer, die auch Geld bekommen sollten. Da in der Vergan-genheit immer wieder Sprayer vom Print- Fläkal-Journalismus zu Straftaten animiert wurden, haben wir ver-sucht, eine Lektion zu erteilen und die Polizei im voraus informiert. Wir wurden immer an andere Institutio-nen der Strafverfolgung weiter vermittelt, am Schluß sagte die U- Bahn- Wache die Verfolgung zu, wartete jedoch am TREFF, statt an der Beratungsstelle. Dort hatten Sprayer einige "tags" angebracht und am Bau-spielplatz Rübezahl, wo wir eine Dauersprühgenehmigung hatten. Die Beratungsstelle hatten wir aus Grün-den der guten Nachbarschaft immer von unerwünschten Beschriftungen gereinigt, was rückstandslos ging. Die neue SOKO meldete sich und bekam von den Beteiligten die schriftliche Aussage geschickt, auch von mir. Nun gings aber ab! Der Leiter der Beratungsstelle wurde gebeten Strafantrag zu stellen, was dieser ab-lehnte, weil von den "tags" nichts mehr da war. Nun wurde das Bezirksamt Nord gebeten, man möge Straf-antrag stellen, auch dieses lehnte nach Rücksprache mit dem Leiter der Beratungsstelle ab. Nun wurde beim Bauspielplatz angefragt, ob man nicht Strafantrag stellen würde. Die Leitung stellte Strafantrag, somit wurde ich vorgeladen wegen Verdacht der Anstiftung zur Sachbeschädigung. Ich suchte den Bauspielplatz auf und erfuhr dort, daß von der EG Graffiti mitgeteilt wurde, wenn man nicht Strafantrag stellen würde, käme man nicht an die Reporter heran. Da nicht jede(r) Sozialpädagoge (in) die Strafprozeßordnung kennt, wußte sie nicht, daß man die Anstiftung zur Sachbeschädigung nur mit der Sachbeschädigung verhandelt, also die Sprayer auch angeklagt werden. Ich teilte ihr mit, daß ich es für richtig krank halte, wenn man Sprayern und auch unserer Einrichtung unbefristete Dauersprühgenehmigungen erteilt, diese nicht widerruft und dann die Leute anzeigt. Der angezeigte "tag" war gar nicht auffindbar an der total ver"taggeden" Wand, die Fenster waren stramm unter einer dicken Lackschicht versteckt. Der Strafantrag wurde zurückgezogen. Der politische Druck auf die Beamten muß sehr stark sein, denn ich erfahre häufig, daß Geschädigte eigentlich keinen Strafantrag stellen wollen, aber es dann doch machen, weil die Polizei sonst "umsonst gearbeitet " hätte. Die EG Graffiti hat sich beim BGS sachkundig gemacht. Dieser arbeitet in den meisten Fällen immer noch nach dem Graffiti- Lexikon v Prof. Kreutzer, daß 1983/84 erschienen ist. Auffällig ist, daß diese Weisheiten auch vom BGS in den neuen Bundesländern verbreitet werden, also abgeschrieben sind. Als die HIP HOP Bewegung begann, stand noch die Mauer. Wenn einer auf die andere Seite der Mauer geschaut hätte, wäre er von seinen Kameraden rücklings erschossen worden. Wenn die Fakten von `83/84 noch gültig sind, gibt´s die DDR auch noch! 1995 gab es eine Massenanklage in Lüneburg mit über 30 Anklagen. Die Hausdurchsuchungen zogen sich auch in andere Bundesländer und gingen bis Köln, Itzehoe, Hamburg, Pinneberg und um Lüneburg herum. Ein Sprayer hatte ausgesagt und alles was er an Gerüchten und Tatsachen gehört hatte, verbreitet. Er hatte sich gebrüstet, die "tags" seiner Freunde zuordnen zu können, auch wenn es vollkommen neue wären, aber er scheiterte kläglich und erkannte seine eigenen nicht wieder, die er für seinen Freund mitgetagged hatte, weil dieser nicht anwesend war. Herausgekommen war es, weil er ehrlicherweise im Polizeiverhör gestan-den hatte, einen fremden "tag", nämlich den seinen Freundes, an einer Lärmschutzwand angebracht zu ha-ben. In der Hauptverhandlung hielt er einen Vortrag für den Richter, woran man als Sprayer den "style er-kennen kann usw. Die Anwältin hielt ihm seine eigene Aussage vor! Die Lärmschutzwand sollte gereinigt werden und der Kostenvoranschlag einer Firma, die sich gesundstoßen wollte lautete 350.000 DM, eher das Doppelte, = 700,000 DM. Als bekannt wurde, daß der HIP HOP HAM-BURG e.V. involviert war, sank die Schadenssumme eigentümlicherweise auf 35.000 DM und beim letzten Angeklagten auf 25.300 DM. Der Lüneburger Jugendrichter hatte die Verhandlungen vorbildlich geführt und einen Täter- Opfer- Fond gegründet, in denen die Straftäter nach Schuld und Einkommen für ein Jahr zwi-schen 50,00 DM und 150,00 DM mtl einzuzahlen hatten, aus denen private Geschädigte zufriedengestellt wurden, während in Winsen Jugendarrest und Gefängnisstrafen auf Bewährung erteilt wurden. Die Ermittlungsarbeit der Landespolizei in Lüneburg war teilweise scharf an der Grenze einer Kabarettnum-mer. So konnte ein Beamter nicht die "tags" fotografieren, hielt diese auch nicht für so künstlerisch wertvoll, um seine Fotoübungen zu wiederholen und schrieb sie, wohl auch aus Kostenerwägungen auf, weil er sie lesen konnte und las sie später dem Zeugen vor, der sie dann nach Gehör bestimmten Sprayern zuordnete. Wenn die Geschädigten vor Sicherstellung der Beweise (= Fotos anfertigen) den Schaden beseitigt hatten, wurde auch mal zu einer Notlösung gegriffen und die Nachbartür fotografiert, die nicht angeklagt war, weil die gereinigte Tür "auch so aussah!" Es war eine geballte Ladung von Eigentümlichkeiten, die erschrek-kend war und ohne Hilfe der Anwälte nicht bewältigt worden wäre. Ein nachträglicher Dank an den Jugend-richter in Lüneburg, der auch Pflichtverteidiger genehmigt hatte. In Winsen scheint ein Polizist mit den Ergebnissen seiner Fotokunst so beglückt gewesen zu sein, daß er alle Fotos in die Ermittlungsakte klebte,um sie dem Gericht vorzulegen, egal, ob sie auf gleicher Seite be-reits vorhanden waren. Von manchen "tags" waren 2-4 Abbildungen in der Akte, was er vermutlich nicht be-merkt hatte, da die Hinweise fehlten, um welches Objekt es sich handelte. In Bielefeld waren in einer Akte von einem Ritz-"tag" 4 oder 5 verschiedene Fotos. Es sind keine Einzelfälle, sondern häufig zu beachten, daß Fotos aus mehreren Perspektiven fotografiert und alle, ohne entsprechen-de Hinweise für den Richter oder die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungsakte eingeklebt werden. Oft wird dann die Anzahl der Fotos gezählt und eine Hauptverhandlung gefordert. Von Ende 1991- Ende 1995 war eine Differenz zwischen den Schadenssummen aus den Ermittlungsakten und Anklageschriften zu den tatsächlich geforderten Schadensersatzforderungen von etwas mehr als 6,5 Millionen DM zu Gunsten der Sprayer. Im Lüneburger Verfahren wurde auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen BGS- Beamten anhängig, weil ein Sprayer einen neugierigen Sprayer, mit dem er befreundet war, veralbern wollte, was dem Beamten ums Haar die Lebensexistenz seiner gesamten Familie gekostet hätte. Bei dieser Verhandlung erfuhr ich zufällig, daß sogar das BKA, Abt. KT 5 mit der Begutachtung von Graffiti- Schriften beauftragt war und eine Begutachtung für nicht möglich hielt, weil wesentliche Kriterien, die für eine Begutachtung erforderlich sind, fehlen. Ob diese Erkenntnis auch an die Staatsanwaltschaften und Gerichte weitergegeben wurden, konnte ich nicht feststellen. Ende 1995 sollte die Graffiti- Arbeit im TREFF e.V. nicht mehr stattfinden und der Verein, der stadtteilorien-tiert arbeitet, wollte mit neuem Personal und neuem Konzept durchstarten. Intensive Bemühungen der Ju-gendsenatorin Raab und dem Amt für Jugend aus Hamburg war zu verdanken, daß eine Pilot- Förderung aus dem Bundesfamilienministeriums aus Bonn möglich wurden. So begann das Pilotprojekt Graffiti des HIP HOP HAMBURG e.V. unter der Trägerschaft des Vereins HILFE FÜR ALKOHOLGEFÄHRDETE KIN-DER U. JUGENDLICHE e.V., die am 31.03.98, 3 Monate nach Ende der Pilot- Phase, beendet wurde. 1995 bekam ich einige Fachzeitschriften für Strafverteidiger in die Hände und suchte in der Staatsbibliothek nach Gerichtsurteilen zum Thema Graffiti und über die Definition, was eine Sachbeschädigung ausmacht. Ich formulierte daraus die Generalien in meiner laienhaften Art und schickte sie den Anwälten zu. Die Straf-verteidiger konnten damit gut arbeiten und es stellte sich heraus, daß Dank der Reinigungsmittel in den we-nigsten Fällen der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt war. Es gab diverse Freisprüche, weil der Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt war. Sprayer sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, denn auch bei Ordnungswidrigkeiten, wie es z.B. die Verschmutzung darstellt, muß der Verursacher für die Beseitigungskosten aufkommen. Es können auch Bußgelder verhängt werden! In Leipzig wurde ich als sachverständige Zeugin geladen. Als ich dort eintraf, lief dort die Presse herum, daß ich im ersten Moment glaubte, es fände zeitgleich ein VOPO- Prozeß statt. Später konnte ich am Text der Erklärungen des BGS- Beamten feststellen, daß er seine Weisheiten über die HIP HOP Szene von westdeutschen BGS- Beamten übernommen hatte. Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte von sich aus den Freispruch für die Fälle, wo es keine Zeugen gab. 1996 nahm Graffiti in "Neufünfland" stark zu, was an den Anfragen leicht festzustellen war. So mußte ich neben meiner regulären Arbeit auch noch die Raumsuche für das Projekt erledigen. Im Sommer bekamen wir von der Grundstücksverwaltung LEDER- Schüler die Räume einer Elektrowerkstatt. Anfangs war man sehr zögerlich, weil der Name des Trägervereins Befürchtungen wachsen ließ, es kämen alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche als Klientel. Später erzählte mir der Verwalter, daß die Hamburger U- Bahnwache ein Leumundszeugnis für uns abgegeben habe. Während sich in den unterschiedlichen jugoslawischen Republiken Politiker und Erwachsene sich gegen-seitig beschossen und bekämpften, hatten in den Projekträumen Sprayer abstammend aus Kroatien und Serbien maßgeblich am Ausbau und Umbau der Räume mitgewirkt und eine Bosnierin half mit kleinen Sachspenden. Das ist HIP HOP pur!!! Allen Helfern auf diesem Weg nochmals vielen Dank für alle Hilfe und moralische Unterstützung, sei es durch tatkräftige Hilfen, sei es durch Mitgliedsbeiträge oder Aufmerk-samkeiten, wie Skizzen und Fotos. Besonders die, der kleinen Aerosol- Pampers- RockerInnen haben mir gefallen und waren immer wieder Motor und Treibstoff für meine Arbeit. Die Vernetzungsarbeit mit den Jugendgerichtshilfen und Jugendfreizeitstätten in den anderen Bundeslän-dern schritt voran. Aus Slovakien und Ungarn kamen die erste Anfrage für eine Diplomarbeit für Sozialpä-dagogik. Wir übernahmen die Aufgabe ein Graffiti- Faltblatt zu gestalten und im Arbeitskreis im Jugendinformations-zentrum gemeinsam zu gestalten. Die Textvorlage kam für die Innenseite von mir, die Illustration von A.K. Nachdem das Gesamtblatt im Arbeitskreis abgesegnet war, änderte die EG Graffiti eigenmächtig die Zeich-nung und setze statt eines überzogen bulligen Polizisten eine Politesse ein. Der überzogen ängstliche Sprayer blieb unverändert. Obwohl es eine Gruppenaktivität war, ging die EG Graffiti mit dem Faltblatt an die Öffentlichkeit, so daß die meisten Sprayer glaubten, die vom Jugendamt eingerichtete HOT- LINE für Graffiti wäre eine von der SOKO. Testanrufe wurden gestartet. Als ich mich dann meldete, kam das Gerücht auf, ich würde mit der SOKO Graffiti zusammenarbeiten, aber Blödsinn verbreitet sich schnell. Es erforderte zusätzliche Zeit, diese Aktion der EG richtigzustellen. Als sich alles wieder normalisiert hatte, rementerte es in NRW. Ich wurde glücklicherweise innerhalb kurzer Zeit mit Anrufen auch aus Hessen und Niedersachsen in Kenntnis gesetzt und erfuhr, daß mein Text mit freundlicher Genehmigung von der EG Graffiti an das LKA Düsseldorf zur Verfügung gestellt wurde. Über die auch genutzte Illustration von A.K. wurde kein Wort verloren. Wir einigten uns mit dem LKA über die Nutzung der Urheberrechte nachträglich. Bei der Gelegenheit habe ich feststellen können, daß Inhalte von Faltblättern ungeprüft übernommen wer-den, also abgeschrieben wird. Das Elternfaltblatt aus Hamburg, herausgegeben von der EG Graffiti, wies Fehler auf. Die "tags" waren spiegelverkehrt abgebildet worden, ist zwar nicht weltbewegend schlimm, zeigt aber mangelde Aufmerksamkeit. Was mich mehr beeindruckte, die EG Graffiti sieht Graffiti ziemlich einseitig und vermischt "tags" von Street- Gangs mit denen der HIP HOP Bewegung. Die Rechtssbelehrung für Eltern über die gesamtschuldnerische Haftung ist sachlich falsch, weil eine Mittäterschaft zu einem unauf-geklärten Vorschaden nicht zu beweisen ist. Vorschäden muß sich der Geschädigte anrechnen lassen, wie andere Geschädigte (z.B. bei Autoschäden) auch. Nun wird auch das LKA den Begriff der gesamt-schuldnerischen Haftung schwärzen müssen. 1998 begannen die Ermittlungsgruppen der Polizei verstärkt mit der Erstellung einer Datenbank. Sprayer mußten Fingerabdrücke und Fotos von sich abgeben, wurden erkennungsdienstlich behandelt. Ich erfuhr erstmalig, daß Haarproben für eine DNA- Analyse in Hamburg und Dresden genommen wurden. Spray- caps wurden am Tatort in Frankfurt aufgesammelt und eine Durchsuchung der Wohnung eines Tatverdächtigen, der nicht am Tatort gesehen sein sollte, bei Gericht beantragt und bewilligt. Es gab einen Freispruch mangels Beweises, weil der Richter als einziges Beweismittel, daß Fusseln am Sprüh-cap mit denen der Jeans- Hosen identisch sein sollten, nicht mitmachen wollte. Ein Sprayer, der jetzt seinen Lebensmittelschwerpunkt in Stuttgart hat, soll jetzt sogar für eine DNA- Probe Blut und Speichel abgeben, weil man sich erhofft, dieses mit den Hautzellen am Handschuh vergleichen zu können. Für Sittlichkeitsverbrecher reicht die Speichelprobe, bei Sprayern braucht man zusätzlich auch Blut, irgendwie merkwürdig! Soll es abschrecken und einschüchtern? Ob derartige Proben Beweiskraft ha-ben, muß abgewartet sein. Wie oft werden nach einer legalen Aktion oder work-shops die Handschuhe oder Restdosen verwechselt und nach illegalen Aktionen am Tatort zurückgelassen. Wie oft leihen sich Sprayer caps oder Dosen. Eigentümlicherweise wurde dieser Aufwand bisher nicht bei den unzähligen PKW- Auf-brüchen oder Kellereinbrüchen gebracht. In Hamburg wurde ein Sittlichkeitsverbrecher nicht in U-Haft genommen, erst durch Beschwerde der Staats-anwaltschaft geschah es.In Hessen wurde ein Sprayer in U- Haft gehalten und erst gegen hohe Kaution frei- gelassen. Soll Graffiti jetzt schon schlimmer sein als sexueller Mißbrauch? In Oldenburg wurde einem DJ u. seiner Begleitung die Kamera und Rucksack beschlagnahmt, weil sich beide einen besprühten Zug fotogra-fierten. Eine Rechtsbelehrung oder den Straftatbestand sollten sie erfahren, wenn der BGS- Beamte seine Fragen zur Sache gestellt hatte. Das Gespräch hörte ich über das Handy mit. Auf meinen Einwand, er wäre nach der Strafprozeßordnung verpflichtet, eine Rechtsbelehrung vor der Vernehmung abzugeben, antwor-tete er mir: "Das kommt später! Sie lassen ja wohl auch nicht die Katze gleich aus dem Sack!" Diese Art Fälle kommen aus allen möglichen Großstädten und lassen sich vermutlich auch in Zukunft nicht ausschließen, aber es gibt auch eine hohe Zahl von Fällen, wo es durch ernsthafte Ermittlungsarbeit und durch Geständnisse zur Verurteilung kam, wie bei anderen Straftaten auch. Graffiti ist für Jugendliche ein Spaß, Mutprobe, Machtkampf, Kommunikation im öffentlichen Raum und Sig-nal nach Beachtung. Jeder Sprayer hat seine eigene Motivation für sein Handeln. Diese massive Strafver-folgung Jugendlicher macht mich zunehmend betroffen, weil ich glaube, daß sie von wesentlichen Problemen unserer Gesellschaft ablenken soll. Es war, so weit ich mich erinnern kann, noch nie eine Jugendgene- ration so alleingelassen, wie diese. In unserer Medien- und Werbegesellschaft erfahren Jugendliche nur, daß mit besonderen Statussymbolen Aufmerksamkeit erzielt werden kann und die Besitzer der Statussym-bole eine Aufwertung erfahren. Jugendliche sind in der "Antragsbürokratie" restlos überfordert, weil viele Antragsangebote an bestimmte Formen gebunden sind und an bestimmte Vorbedinungen, wo sie nicht den Anfang der Vorbedingungen finden oder erklärt bekommen, obwohl Behörden zur Beratung verpflichtet sind und ein Antrag, der an eine falsche Behörde eingereicht wurde, an die zuständige weitergereicht werden muß. So entsteht oft beim Ju-gendlichen das Gefühl, daß die Gesellschaft ihnen etwas schuldig geblieben ist und sie den Mangel manchmal durch eigenmächtige Aneignung, Diebstahl oder Raub auszugleichen versuchen. Die Eroberung des öffentlichen Raumes ist die friedlichste Art der Bereicherung, wird sie doch von wilder Plakatkleberei, von der Werbung generell und bei Wahlen ebenfalls durchgeführt. Wenn Politiker jetzt als Straftatbestand die "Verunstaltung" einführen wollen, dokumentieren sie gleichzeitig eine pädagogische und menschliche Bankrotterklärung. Verunstaltung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von einer sehr persönlichen Einstellung abhängt. Kein kleines Kind kann mehr auf der Straße mit Kreide zeichnen. Hundebesitzer müssen mit einem Eimer Wasser und Lappen Gassi gehen, weil die Beseitigung eines Hundehaufens immer kleine Kotreste zurückläßt und die Straße verunstaltet. Familien können nicht mehr mit Kindern ins Restaurant gehen, ohne Gefahr zu laufen, daß beim Essen durch Kleckern die Tischdecke verunstaltet wird. Kein Mensch könnte mehr eine Großveranstaltung, wie Fußballspiel oder Stadtteilfest besuchen, weil Müll-reste das Gelände "verunstalten". Wer will schon gesamtschuldnerisch haften, weil andere, die man nicht kennt, ihre Abfälle unbedarft entsorgen? Wie viele Großveranstaltungen darf ein Bürger besuchen ohne in einer DNA- Kartei zu landen, weil einem unterstellt wird, schädliche Neigungen zu besitzen und einer kriminellen Organisation zugehörig zu sein? Für Sittlichkeitsverbrecher wurde ursprünglich eine DNA- Kartei beschlossen. Jetzt gibt es eine für Sprayer, morgen für Fußball-Fans???? Unsere Politiker haben sich über die Datensammelleidenschaft der STASI aufgeregt. Wir alle waren auch betroffen. Wer will eigentlich die STASI übertrumpfen und warum? Haben wir keine anderen Probleme???
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