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Seit einiger Zeit nimmt die Ratlosigkeit einiger Jungerwachsenen zu, die Hartz IV
beziehen. Deren Ratlosigkeit muss ich allerdings auch teilen, da ich bereits Bescheide
gesehen habe, die im Nachherein fehlerhaft gewesen sind und nun auf Kosten der
Bedürftigen „geheilt“ werden sollen. Ich habe dankenswerterweise von der GAL folgende Links bekommen. Selbstverständlich
kann ich für die Inhalte der Links weder eine Haftung übernehmen, noch kann ich bestätigen,
dass die Infos dort vollständig sind und alle Fragen beantwortet werden, aber sie informieren
zumindest geben sie mehr Einblick und Auskunft, als mancher Sachbearbeiter der ARGE leisten
kann, will oder darf. Grundsätzlich kann ich nur jedem raten, alle Fragen und Anträge schriftlich zu stellen, da
Die Dienststelle diesen der Akte beizufügen und zu beantworten hat.
Jeder Schriftsatz, der den Einzelfall betrifft, ist ein Verwaltungsakt, den der Bürger auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen kann, sei es durch Widerspruch, sei es durch einen Anwalt oder durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) http://www.tacheles-sozialhilfe.de ist auf dem neusten Stand mit den bundesrechtlichen Vorschriften zu Hartz IV. Die Infoline der Hamburger Sozialbehörde hat die Hamburger Regelungen zum SGB II, hauptsächlich für die sog. flankierenden Leistungen und alles was mit der Wohnung zusammenhängt, denn das liegt in der Hamburger Zuständigkeit. http://www.peng-ev.de ist vor allem interessant, weil dort viele aktuelle Hamburger Gerichtsentscheidungen zu finden sind. udu, 13.06.2006 |