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Vorsicht Falle! (Update)
Heute sind 2 Personen an der Max-Brauer-Allee, an der alten Hall of Fame festgenommen worden.
Seit ca. 1993 wird an dieser Wand ständig gesprüht. Manchmal schauten Polizeibeamte zu und loben die guten Bilder, vereinzelt wurden auch mal Sprayer aufgeschrieben, in ganz seltenen Fällen die Dosen beschlagnahmt, aber keiner der Sprayer bestraft.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren ein und die Spraydosen wurden wieder freigegeben.
So ist es kein Wunder, dass Sprayer gedacht haben, dass diese Wand legal sei; denn bei Straftaten wurden diese „Tatwerkzeuge“ eingezogen.
Die BILD-Zeitung hatte am 04.08.1995 Fotos der Hall abgebildet und geschrieben:
Legal: Hamburgs längste Graffiti-Wand
Standort: Max-Brauer-Allee in Altona
Eine Touristenattraktion
Unter einem weiteren Bild:
Kunst oder Quatsch? Pistolenmann aus der Sprühdose.
Zu besichtigen an der Max- Brauer- Allee.
Es ist sehr merkwürdig, wenn selbst der BGS, der das Eigentum der DB schützen soll, nicht deren Eigentum kennt.
Ich wurde noch vor ca. 4 Jahren von BGS- Beamten gebeten, bei der Feststellung der Eigentumsrechte mitzuwirken, was ich mehrfach versucht hatte, was aber leider mir, genauso wie dem BGS, nicht gelang.
Anlässlich der Gerichtsverhandlung von OZ wurde die dubiose Eigentumssituation für diese Wand erörtert.
Ich hatte mich mit der Pressestelle der DB in Verbindung gesetzt, um die DB als Eigentümer ausschließen zu können.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Seite zur Bahn immer der DB zuzuordnen sei. Die oberste Plattenwand, die wie eine Bordüre an den Schienen verläuft, wäre auch auf jeden Fall Eigentum der DB.
Man wollte sich bei mir melden, wenn es sich bei der unteren Stützmauer um das Eigentum der DB handelt, bisher hat sich von der Pressestelle der DB niemand gemeldet.
Die SOKO hat nun den Eigentümer ermittelt: Es ist die Stützmauer der DB! Schade, dass die DB es nicht gemeldet hatte.
Am 11.10.04 wurden an besagter Wand 2 Sprayer festgenommen, die dort malen wollten, gerade weil sie nicht (mehr) illegal malen wollten. Einer davon trat nach Angaben seines Kumpels noch nie illegal in Erscheinung, der andere durfte gehen, weil man ihn schon erkennungsdienstlich behandelt hatte. Er setzte mich in Kenntnis.
Da alle Bahnfälle beim BGS abgearbeitet werden, habe ich mich mit dem BGS in Verbindung gesetzt und die Fakten mitgeteilt.
Man war dort hilfsbereit und hat mir Ansprechpartner genannt und entsprechende Infos entgegen genommen.
Auch ein längeres Gespräch mit der zuständigen Polizeiwache 22 und der SOKO der Landespolizei halfen weiter, können aber nicht wirklich helfen, weil sie die Anzeigen verfolgen müssen, um sich nicht selbst, wegen Strafvereitelung im Amt, strafbar zu machen.
Die Polizei darf kein Schild aufstellen, weil es sich bei der Fläche um Eigentum der DB handelt. Die DB muss kein Schild aufstellen.
Ich bin bemüht, mit den maßgeblichen Personen der DB in Kontakt zu treten und zu schauen, ob die Wand wenigstens mit einer Sprühgenehmigung genutzt werden kann.
Frau K. von der SOKO hat mir freundlicherweise ein Fax geschickt, was ich hiermit zur Kenntnis gebe:
KK30/SG/Graffiti
Hamburg, den 14.10.2004
Bei der an die Freifläche der Freien und Hansestadt Hamburg angrenzenden Mauer
Max-Brauer-Allee ggü. 255- 261
22769 Hamburg
handelt es sich um die untere Stützmauer des Bahndammes.
Diese Mauer wurde zum Abstützen des Bahndammes errichtet.
Sowohl telefonisch als auch schriftliche Nachfrage bei der
Deutsche Bahn Netz AG
Niederlassung Nord
Örtliche Betriebsführung Kiel
ergab, dass auch die untere Stützmauer zu ihrem Eigentum gehört.
Die deutsche Bahn Netz AG hat diese untere Stützmauer nicht zum legalen
Besprühen freigegeben.
Es wird grundsätzlich bei Zuwiderhandlung Strafantrag gestellt.
Ich kann daher alle Sprayer nur dringend warnen, dort zu sprühen, zumal im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes Geldstrafen verhängt werden (können).
Bitte helft mit, dass diese Info so schnell es geht, verbreitet wird.
Veröffentlicht: 11.10.2004
Update: 14.10.2004
URL: http://hiphophamburg.org/aktuelles/0045
© 2004 Barbara Uduwerella
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